Bankwerbung – Achtung Fallen bei unlauterem Wettbewerb & Social Media!

UWG-Rechtsrahmen und Rechtsprechung ● Stolperfallen: Gratiskonto & Nachhaltigkeit ● Drohende Risiken: Abmahnung/Unterlassung/Schadensersatz ● Tipps für die (Werbe-)Praxis

Banken stehen unter ständiger Beobachtung, wenn es um ihre Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen geht. Die rechtlichen Anforderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie aktuelle Gerichtsurteile definieren klare Grenzen, die bei Marketingkampagnen und Social-Media-Kommunikation beachtet werden müssen. Die BaFin betont, dass alle Informationen klar, verständlich und nicht irreführend sein müssen. Im Rahmen ihrer Mystery-Shopping-Aktion 2024 stellte sie fest, dass bei der Online-Werbung von Wertpapierdienstleistern Verbesserungsbedarf bei der Darstellung von Nachhaltigkeitskriterien besteht. Verstöße gegen diese Vorgaben können zu Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Schadensersatzforderungen führen. Banken sollten daher ihre Werbemaßnahmen regelmäßig auf Rechtskonformität prüfen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Seminarnummer: SE2504028
Interessant für die Bereiche: Bankrecht, Einlagen-& Wertpapiergeschäft

1. Wettbewerbsrechtliche Anforderungen / UWG-Rahmen an „lautere“ Bankwerbung und Bankkommunikation - Rechtliche Grenzen und Risiken in der Bankwerbung

  • UWG-Rechtsrahmen:
    • Überblick über das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
    • Bedeutung des Verbraucherleitbilds im UWG und die Abgrenzung zur Irreführung
    • Definition der „geschäftlichen Handlung“ gemäß § 2 Ziff. 2 UWG und deren Reichweite
  • Zentrale Tatbestände mit Relevanz für Banken: 
    • Die „Generalklausel“ des § 3 UWG als Maßstab für unlautere geschäftliche Handlungen
    • Rechtsbruch (§ 3a UWG) durch Verstöße gegen gesetzliche Werbeverbote
    • Grenzen aggressiver geschäftlicher Handlungen (§ 4a UWG) und deren Auswirkungen
    • Irreführungspotenzial in Bankwerbung (§ 5 UWG) anhand typischer Fallstricke
  • Rechtsprechungsvorgaben – Praxisrelevante Fälle aus der aktuellen und für die Banken relevanten Rechtsprechung, u.a. 
    • Nachhaltigkeitswerbung: Urteile zu CO₂-Rechnern (LG Stuttgart) & DEKA-Fonds (LG Frankfurt)
    • Gratiskonto-Werbung: Entscheidungen des LG Düsseldorf & LG Stuttgart
    • „Maximale Sicherheit wie Sparbuch“: Einschätzung des OLG Schleswig zur Zulässigkeit von Werbeversprechen
    • Kontoauszüge als Kostenfalle: BGH-Urteil vom 11.01.2007 zur Transparenzpflicht
    • Koppelungsangebote in Bankwerbung: BGH-Urteil vom 25.11.2021 zur unzulässigen Verknüpfung von Produkten
    • Aktuelles


2. Drohende Sanktionen bei Verstößen: Rechtliche und finanzielle Konsequenzen für Banken
  • Beseitigungs- und Unterlassungspflichten nach Abmahnungen
  • Schadensersatzrisiken gemäß § 9 Abs. 2 UWG und mögliche finanzielle Forderungen
  • Strafrechtliche Folgen: Welche Verstöße können strafrechtlich relevant sein?
  • Reputationsrisiken und mögliche Auswirkungen auf Kundenvertrauen und Aufsicht

3. Abwehrmöglichkeiten und Tipps für die Praxis - Strategien für rechtssichere Bankwerbung
  • Präventive Maßnahmen zur Vermeidung wettbewerbsrechtlicher Fallstricke
  • Effektive Reaktionsmöglichkeiten bei Abmahnungen und Unterlassungsklagen
  • Anforderungen an Social-Media-Kommunikation und Nachhaltigkeitswerbung
  • Praxisbeispiele und Best Practices für Banken

Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen, insbesondere aus den Bereichen: Vorstandsstab, Marketing und Kommunikation mit Social-Media- und PR-Management, Rechtsabteilung und Compliance, sowie Produktmanagement und Vertrieb.

10:00 - 13:00 Uhr

Nina Müller-Held

Rechtsanwältin
AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bankkauffrau und Rechtsanwältin mit 20 Jahre Erfahrung als Justitiarin in einer großen Bank. Seit 3 Jahren ist sie im Referaten Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Bankaufsichtsrecht der AWADO RAG sowie langjährige erfahrene Referentin bei der Frankfurt School of Finance sowie bei der FCH AG tätig.

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
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Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Bei der Bestellung von Filmen beachten Sie bitte, dass Seminaraufzeichnungen nur von den freigeschalteten Personen genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt und kann rechtliche Konsequenzen haben. In seltenen Fällen können technische Gründe die Bereitstellung einer Aufzeichnung verhindern. Wir bitten um Ihr Verständnis

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 3 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

Film + Seminardokumentation
449,00 €
30.04.2025
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Christina Schöning
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Nina Müller-Held
Rechtsanwältin
AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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