Die überarbeiteten EBA-Durchführungsstandards „ITS on Supervisory Reporting“ konkretisieren die CRR II-Meldepflichten und beinhalten umfangreiche Anforderungen an die Berichterstattung der Institute. Die nahezu alle Meldebereiche betreffenden Anpassungen umfassen Streichungen bislang existierender Meldebögen und die Einführung neuer Templates und mündet in das Reporting Framework 3.0, das ab 30.06.2021 von den Instituten anzuwenden ist. Die geänderten Berichtsformate betreffen insb. die Eigenmittel (inkl. NPE-Backstop-Regelungen), das Kreditrisiko (inkl. Gegenparteiausfallrisiken), Großkredite und Leverage Ratio. Daneben sind neue CoRep-Vorgaben für Liquiditätsmeldungen (z.B. Erleichterungen für wenig komplexe Institute bzgl. Ermittlung der NSFR und Einreichung von simplified-NSFR-Meldebögen) sowie neue Offenlegungspflichten zu beachten.
Umfangreiche Anpassungen im Solvenzmeldewesen 2021: Neue Vorgaben und Herausforderungen für Eigenmittel, Kreditrisiko, Großkredite und Leverage Ratio
(im Anschluss 15 min. Kaffeepause)
Änderungen im Liquiditätsmeldewesen: Anforderungen an LCR-Steuerung • Wahlmöglichkeit bei NSFR-Meldung • zusätzliche Beobachtungskennziffern
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Katja RiesLeiterin Spezialistenteam BankenGenossenschaftsverband - Verband der Regionen e.V.
Normen RohdeSpezialist im Risikomanagement Finanzen | Risikocontrolling MarktpreisrisikoBerliner Volksbank eG
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