Datenschutz in Banken kompakt: Zahlungsstromanalyse, Scoring & Co.

Vorgaben aus DSGVO, BDSG, GWG, PSD2 • Informationspflichten • Datenlöschung und -aufbewahrung, Datenschutzverletzungen • Zahlungsstromanalyse • Schrems II u. v. m

Unsere Referenten aus Kreditinstitut und Aufsicht gehen auch auf aktuelle Neuerungen und Entwicklungen ein, u. a. auf die Frage zur Praxisrelevanz von Schrems II und auch auf den neuen Mustervertrag der EU-Kommission zur Auftragsverarbeitung. Die Teilnehmer haben auch in unseren digitalen Seminarformaten jederzeit die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich aktiv zu beteiligen.

Seminarnummer: SE2411012
Interessant für die Bereiche: Compliance

Aktuelle technisch-organisatorische Herausforderungen

  • Löschkonzepte
  • Datenschutzfolgeabschätzungen (DSFA’s)

Umgang mit Datenschutzverletzungen

  • Einbindung von Personalrat/Betriebsrat und Personalabteilung bei fahrlässigem Handeln von Mitarbeitern
  • Umgang mit Meldungen – Auslegung der Meldepflicht
  • Beispiele für DS-Verstöße
  • Zusammenspiel von Datenschutzverstößen und Auskunftsrecht des Betroffenen

Analyse und Auswertung von Kundendaten

  • Begründung, Durchführung, Beendigung von Vertragsverhältnissen
  • Gesetzliche Grundlage vs. Berechtigtes Interesse zur Datenschutzverantwortung - Einwilligung nötig oder Vertragsgestaltungsrahmen?
  • Scoring
  • PSD2 Guideline – Aufsichtliche Sicht
  • Zahlungsstromanalysen

Auskunftsersuchen 

  • Schnittstellen zu Drittanwendungen und Verbundpartnern 
  • Auswirkung des Urteils des BGH vom 15. Juni 2021, Az.: VI ZR 576/19
  • EDSA Leitlinien (Artikel 15)
  • Gestufte Auskunftserteilung – Recht auf Kopie
  • Missbrauch von Auskunftsrechten in der Praxis

Informationspflichten bei Telefonkontakten

  • Verständliches Informieren 
  • Aufzeichnung von Gesprächen, Qualitätsevaluierung

Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

  • Entwicklungen auf europäischer Ebene
  • Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz der BaFin
  • Allgemeine und verstärkte Sorgfaltspflichten

Videoidentifizierung

  • Vorgaben der BaFin und der Datenschutzaufsicht - Was gilt
  • Abbruch der Videoidentifizierung: Achtung, Löschpflicht! 
  • Technische und organisatorische Aspekte in der praktischen Umsetzung (Zuteilung wegen Manipulations- und Missbrauchsgefahr, Einsatz von Kommunikationsprogrammen externer Anbieter, "Social Engineering")

Internationaler Datenverkehr

  • Praxisrelevanz von Schrems II / Drittstaateneinbindung in der Bankpraxis
    • Umgang mit Dienstleistern und Auftragsverarbeitern
    • Welche zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen sind angemessen / potenziell wirksam?
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 v. 4.6.2021: Standardvertragsklauseln
    • Kernpunkte - Inhalt und Aufbau der Standardvertragsklauseln
    • Handlungsbedarf? Keine Pflicht, aber "Kür"!
    • Optionen und Praxisempfehlungen für den Umgang mit dem Mustervertrag
  • BCR – Umgang der Aufsichtsbehörden

Aktuelle Entwicklungen


Aron Mildemann

Leiter Informationssicherheit
Internationales Bankhaus Bodensee AG

Datenschutzbeauftragter mit jahrelanger Erfahrung in der Finanzwirtschaft

Susanne Mulch

Referat 21 (Kreditinstitute, Versicherungen, (Online-)Handel)
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Jahrelange Prüfungs- und Steuerungserfahrung

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

26.11.2024
09:30 - 12:30 Uhr
Online
399,00 €
Ihr Ansprechpartner

Sandra Leicht
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihre Dozenten

Aron Mildemann
Leiter Informationssicherheit
Internationales Bankhaus Bodensee AG


Susanne Mulch
Referat 21 (Kreditinstitute, Versicherungen, (Online-)Handel)
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen


Termin

26.11.2024

09:30 bis 12:30 Uhr

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