Datenschutz in Banken kompakt: Zahlungsstromanalyse, Scoring & Co.

Vorgaben aus DSGVO, BDSG, GWG, PSD2 • Informationspflichten • Datenlöschung und -aufbewahrung, Datenschutzverletzungen • Zahlungsstromanalyse • Schrems II u. v. m

Unsere Referenten aus Kreditinstitut und Aufsicht gehen auch auf aktuelle Neuerungen und Entwicklungen ein, u. a. auf die Frage zur Praxisrelevanz von Schrems II und auch auf den neuen Mustervertrag der EU-Kommission zur Auftragsverarbeitung. Die Teilnehmer haben auch in unseren digitalen Seminarformaten jederzeit die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich aktiv zu beteiligen.

Seminarnummer: SE2501012
Interessant für die Bereiche: Compliance

Aktuelle technisch-organisatorische Herausforderungen

  • Mit guten Löschkonzepten Mehrwert für die Bank schaffen: Daten löschen statt aufbewahren
  • Datenschutzfolgeabschätzung richtig gestalten und dazu Datenschutz-Risiken richtig bewerten


Krisenmanagement im Datenschutz (Datenschutzfolgeabschätzung): die richtige Reaktion auf Datenpannen

  • Betriebsrat und Personalrat richtig bei Datenschutzverstößen von Mitarbeiter einbinden
  • Umgang mit internen Meldungen und Meldepflichten des Datenschutzbeauftragten
  • Beispiele für DS-Verstöße- Was wir aus bekannten Fällen lernen können
  • Datenschutzverstöße vs. Auskunftsrecht: Der Balanceakt zwischen Transparenz und Compliance


Analyse & Auswertung von Kundendaten clever und rechtskonform gestalten!

  • Umgang mit Daten aus Begründung, Durchführung, Beendigung von Vertragsverhältnissen
  • Gesetzliche Grundlage vs. Berechtigtes Interesse zur Datenschutzverantwortung - Einwilligung nötig oder berechtigtes Interesse?
  • Scoring-Systeme im Visier - aufsichtsrechtliche Vorgaben
  • PSD2 Guideline –  Vorgaben aus dem Zahlungsverkehrsrecht richtig anwenden



Datenschutzrechtliches Auskunftsersuchen: Herausforderungen und Missbrauch effektiv bewältigen

  • Schnittstellen zu Drittanwendungen und Verbundpartnern 
  • Gestufte Auskunftserteilung und das "Recht auf Kopie" - Grenzen und Möglichkeiten 
  • Typische Muster missbräuchlicher Anfragen erkennen, Abwehrstrategien bei unzulässigen oder übermäßigen Auskunftsersuchen entwickeln sowie rechtliche und operative Risiken für Banken vermeiden
  • Schnittstellen zu Drittanwendungen und Verbundpartnern
  • Auswirkungen des BGH Urteils vom 15. Juni 2021, AZ: VI ZR 576/19
  • EDSA Leitlinien (Artikel 15)


Telefonkontakte und Informationspflichten

  • Gesprächsaufzeichnung nach WpHG
  • Kunden bei Telefonaufzeichnungen verständlich und rechtskonform informieren 
  • Gesprächsaufzeichnung im Datenschutz-Check mit Qualitätsevaluierung


Videoidentifizierung im Fokus: Trends, Risiken und rechtliche Vorgaben

  • Vorgaben aus dem GwG, der BaFin und der Datenschutzaufsicht - Was gilt?
  • Pflichten bei Abbruch der Videoidentifizierung: -Achtung, Löschpflicht! 
  • Technische und organisatorische Aspekte in der praktischen Umsetzung


Besonderheiten bei internationalem Datenverkehr

  • Praxisrelevanz von Schrems II / Drittstaateneinbindung in der Bankpraxis
    • Best Patrice bei Umgang mit Dienstleistern und Auftragsverarbeitern
    • Welche zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen sind angemessen / potenziell wirksam?
  • Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 v. 4.6.2021: Standardvertragsklauseln
    • Kernpunkte - Inhalt und Aufbau der Standardvertragsklauseln
    • Handlungsbedarf? Keine Pflicht, aber "Kür"!
    • Optionen und Praxisempfehlungen für den Umgang mit dem Mustervertrag


Susanne Mulch

Referat 21 (Kreditinstitute, Versicherungen, (Online-)Handel)
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

Exzellente Referentin mit langjähriger Prüfungs- und Steuerungserfahrung

Davor Brčić

Senior Consultant Compliance
FCH Consult GmbH

Ist seit 2013 Syndikusrechtsanwalt und war zuletzt Leiter des Bereichs Recht & Beauftragtenwesen bei der Volksbank in der Region eG. Er ist langjähriger Autor und Referent für die FCH Gruppe und seit diesem Jahr Bereichsleiter bei der FCH Consult und berät Banken zu Compliancethemen.

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Bei der Bestellung von Filmen beachten Sie bitte, dass Seminaraufzeichnungen nur von den freigeschalteten Personen genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt und kann rechtliche Konsequenzen haben. In seltenen Fällen können technische Gründe die Bereitstellung einer Aufzeichnung verhindern. Wir bitten um Ihr Verständnis

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 3 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

Film + Seminardokumentation
499,00 €
17.01.2025
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Zeljka Brčić
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihre Dozenten

Susanne Mulch
Referat 21 (Kreditinstitute, Versicherungen, (Online-)Handel)
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen


Davor Brčić
Bereichsleiter Compliance
FCH Consult GmbH


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