Kurze Vorlaufzeiten, neue Meldesoftware, umfangreiche prozessuale Auswirkungen und aktuell die Auswirkungen der Krise - die Dynamik im Kreditmeldewesen ist enorm und wird auch weiterhin hoch bleiben. Als Verantwortlicher oder Vertreter im Kreditmeldewesen einer Bank muss man über das notwendige aktuelle Fachwissen verfügen, um diesen Anforderungen in der Praxis und bei kreditgeschäftlichen Prüfungen gerecht zu werden. Mit unserem neuen FCH PraxisDigital-Format bieten wir Ihnen in nur vier Tagen in Form von interaktiven Online-Qualifizierungen das erforderliche Fachwissen im Bereich des Kreditmeldewesens aufzubauen oder auch aufzufrischen und somit auch den notwendigen Sachkundenachweis für evtl. Bankprüfungen zu dokumentieren. Die interaktive, digitale Lernumgebung ermöglicht den gewohnten und direkten Referenten-Teilnehmer-Austausch.
Modul 1: Vorgaben & Vorgehen: Kreditnehmereinheiten (KNE)/Gruppe verbundener Kunden (GvK)
Wesentliche Inhalte:
- Fachliche und prozessuale Systematik der Bildung von KNEs/GvKs aus Sicht der Analyse-, Melde- und Prüfungspraxis
- Wechselwirkungen und Praxisprobleme im „täglichen Umgang“ mit den voneinander abweichenden Vorgaben – u. a. Beherrschung & Kontrolle, wirtschaftliche Abhängigkeiten, öffentliche Adressen
- Bildung von GvKs mit wirtschaftlichen Abhängigkeiten – ausgewählte Problemkreise
Modul 2: Vorgaben & Vorgehen: Groß- und Millionenkreditmeldewesen
Wesentliche Inhalte:
- Fachliche Anforderungen Großkreditsystem - Anzeige, Anrechnung, Beschluss
- Aktuelle meldetechnische Durchführungsbestimmungen im Mio.-/Großkreditsystem
- Anzeige von Stamm- und Betragsdaten – Best Practice zur Vermeidung von Fehlern im laufenden Meldeprozess & Anzeigeverfahren – Datenqualitätssicherung & Plausibilitätsprüfungen
Modul 3: Vorgaben & Vorgehen: AnaCredit
Wesentliche Inhalte:
- Fachliche Anforderungen Ermittlung Anzeigepflicht und Befüllung Meldetableaus
- Aktuellste Interpretationsauslegungen auf Basis EZB-Manuals, Bundesbank-Richtlinien und FAQs zu Meldeformat/-schema, Meldeerleichterungen, Übergangsregelungen, Korrekturanzeigen-Spielräume
- Prozessuale Problembereiche aus den bisherigen Stammdaten- und Betragsdatenanzeigen – (Daten-)Fallstricke, Datenhaushalte-/konsistenzen – Sicherstellung der aktuellen Validierungsregelungen
Modul 4: Vorgaben & Vorgehen: Strukturierte Produkte & Prozesse im Kreditmeldewesen
Wesentliche Inhalte:
- Anforderungen und Umsetzungshinweise zur Durchführung der zwingenden Durchschau (u. a. Spezial-Fonds, Wertpapiere, Derivate, Verbriefungen) im Groß-und Millionenkreditmeldewesen
- Identifizierung und (prozessuale) Zusammenführung von „versteckten“ Kreditrisiken im Depot A/Spezialfonds/Konstrukten mit den direkten Kundenkrediten
- Auf-/Ausbau eines Internen Kontrollsystems für Meldewesen- und Berichtsdaten („Meldewesen-IKS“) – Zuständigkeiten, Kontrollen, Granularität und Qualität der Daten
- Praxiserprobte Handlungsempfehlungen für die Qualitätssicherung-Prüfungssicherheit
Am Ende der Seminarreihe erhalten die Zertifikats-Teilnehmer Kontrollfragen und bei erfolgreicher Beantwortung ein FCH-Zertifikat als dokumentierten Qualifizierungsnachweis. Bei Einzelbuchungen von Modulen erhalten die Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat.
Im Teilnahmeentgelt ist die Seminardokumentation als PDF enthalten. Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Preisnachlass von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Den Zugangslink nebst Code erhalten Sie am Vortag des Seminars. Dieser ermöglicht Ihnen die Teilnahme am Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung finden Sie unter MeinFCH. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung. Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass eine „Teilnahme“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern ansonsten nicht gestattet ist und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen. Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.