Mit Umsetzung der 7. MaRisk-Novelle rückt das Thema "Nachhaltigkeit" stärker in den Fokus der Aufsicht: Die Erfüllung der ESG-Kriterien wird ein integraler Bestandteil der Strategie. Die "grüne" Baufinanzierung ist dabei ein wichtiger Baustein zur Erfüllung dieser Anforderungen.
Wie eine gelungene Umsetzung aussehen kann, erfahren Sie in diesem Seminar.
13:00 - 14:30 Uhr
Nachhaltige resp. „grüne“ Finanzierungen rücken immer stärker ins Bewusstsein
von Kreditinstituten und Verbrauchern. Die aktuelle MaRisk-Novelle implementiert
die ESG-Kriterien fest als aufsichtsrechtlichen Standard. Basierend auf der
EBA-Guideline 2020/06 werden klare Maßstäbe/Anforderungen für
die Erfüllung dieser Kriterien gesetzt.
In diesem Seminar erhalten Sie erste Einblicke,
- welche Anforderungen an eine „grüne“ Baufinanzierung bestehen
- wie Sie die Einhaltung der Kriterien prozessorientiert überwachen
- anhand eines Praxisfalls, wie sich eine gelungene Umsetzung darstellt
Dieses Seminar richtet sich an alle im Baufinanzierungsbereich tätigen Mitarbeiter von Kreditinstituten.
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.