Grundschuld kompakt: „Must-knows“ über Grundbuch, Grundschuld & SZE

Risiken bei Valutierung vor Eintragung & teilvollstreckbarer GS • Kündigung der GS • Reichweite Sicherungsvertrag • Knackpunkte aus öffentlichem Recht/Erbbaurecht

Um die aufsichtliche Anforderungen an das Management der hereingenommenen Sicherheiten zu erfüllen, ist eine hohe Fachkenntnis notwendig. Neben der ordentlichen Bestellung und Bewertung stellt auch die laufende Überwachung der Kreditsicherheiten jedes Kreditinstitut eine Herausforderung dar!

Im fünften Modul "Grundschuld kompakt: „Must-knows“ über Grundbuch, Grundschuld & SZE" werden sowohl das enorme Potential einer grundpfandrechtlichen Absicherung als auch die zu meisternden Hürden eruiert.

Seminarnummer: SE2504018
Interessant für die Bereiche: Kreditgeschäft & Immobilienfinanzierung, Bankrecht

Mit diesem und weiteren Seminaren können Sie auch ein Zertifikat erwerben,
alle Infos finden Sie hier:

Zertifizierter Kreditsicherheiten-Spezialist (FCH)

07.04.2025 - 11.04.2025

Produktnummer: SE2504019

Wesentliche Inhalte sind u.a.:

  • Vollstreckbare Grundschuld: Grundbuch, Valutierung, Vollmacht, Rangfragen, Vollstreckbarkeit, Grundschuldzinsen
  • Kündigung der Grundschuld: Kündigungserfordernis; aktuelle Folgen des Risikobegrenzungsgesetzes
  • Neues zur Nachweisverzichtsklausel – aktuell geklärte und offene Frage (anhängige Revision beim BGH)
  • Teilvollstreckbare Grundschuld: Kundenvorteil vs. Banknachteil
  • Haftungsverband der Grundschuld/Gebäudeversicherung (BGH vom 12.04.2019)
  • Zustimmungserfordernisse im Rahmen der Erbschaft
  • Die Sicherungsvereinbarung: Bedeutung & Treuhandverhältnis, Reichweite, Bestverwertungspflicht, Rückgewähranspruch
  • Praxisrelevante Rechtsprechung: u. a. 
    • kein Entgelt für Treuhandauftrag im Rahmen Sicherheitenfreigabe (BGH vom 19.02.2019)
    • Ende der einfachen Vollstreckung aus dinglichen Zinsen (BGH vom 30.03.2017)
    • kein Anspruch auf generellen Sicherheitentausch (BGH vom 30.06.2017) 
    • Rückgewährsansprüche:
      • Umfang und Gegenstand des Rechts auf Rückgewähr einer Grundschuld: Pfändung und Einziehung des Anspruchs (BGH-Urteil vom 02.06.2022)
      • Wirksamer Zustimmungsvorbehalt für Abtretung von Grundschuldrückgewähranspruch (BGH-Urteil vom 14.1.2022)
      • Keine Einreden aus Sicherungsvertrag ohne Übertragung (BGH vom 19.10.2017),
  • Rückabwicklung nach Darlehenswiderruf (BGH vom 10.07.2018)
  • Relevante Anforderungen aus dem öffentlichen Recht, u.a. Baulastenverzeichnis, Sanierungsvermerk, Altlasten 
  • Aktuelles Verbraucherschutzrecht zum Sicherungsvertrag
  • Zahlreiche Praxisbeispiele und Handlungsempfehlungen für die Kreditsicherheiten-Praxis


Am Ende der Seminarreihe erhalten die Zertifikats-Teilnehmer Kontrollfragen und bei erfolgreicher Beantwortung ein FCH-Zertifikat als dokumentierten Qualifizierungsnachweis. 

Bei Einzelbuchungen von Modulen erhalten die Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat.

09:30 - 12:30 Uhr

Peter Freckmann

Syndikusrechtsanwalt Bereich Recht & Compliance

Rechtsanwalt und ehemaliger Syndikusrechtsanwalt einer Bausparkasse mit langjährigem Tätigkeitsschwerpunkt im (Verbraucher-)Kredit- und Kreditsicherungsrecht (speziell Grundschuld), langjähriger Referent und Autor bei FCH

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 3 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

11.04.2025
09:30 - 12:30 Uhr
Online
469,00 €
Film + Seminardokumentation
469,00 €
Ihr Ansprechpartner

Kristin Viereck
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Peter Freckmann
Syndikusrechtsanwalt Bereich Recht & Compliance

Termin

11.04.2025

09:30 bis 12:30 Uhr

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Dann nutzen Sie die innovative und flexible Non-Stop-Wissensvermittlung per 24/7-Streaming-Plattform FCH BankFlix.

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