Die Vielzahl an (wesentlichen!) Feststellungen im Rahmen von Prüfungen führten zur weiteren Konkretisierung der Anforderungen an Excel-Anwendungen und Individuelle Datenverarbeitung (IDV) in den MaRisk/ BAIT. IDV ist ein fester Bestandteil in nahezu allen Bank-Prozessen geworden. Ob selbst programmiert oder extern eingekauft, zunehmend werden IDV-Anwendungen in den Fachabteilungen implementiert, deren Nutzung im Laufe der Zeit selbstverständlich und komplexer wird.
Fehlerhafte Bedienung, unzureichende Tests und inkonsistente Datenbestände führen häufig zu operationellen Risiken. Somit ist dieses Thema zunehmend in den Fokus von IT-Prüfungen gerückt. Das Seminar richtet sich an IT/Orga, (Risiko)Controlling und Revision.
08.04.2024 - 25.04.2024
Produktnummer: SE2404008
Konkrete Erwartungen der Aufsicht an die Nutzung von Excel-Anwendungen und IDV aus neuer MaRisk/BAIT – Anforderungen an das Software-Register • Umsetzung einer IDV-Richtlinie
09:30 - 13:00 Uhr
Maximilian Hussong
Leiter IT & stv. Abteilungsleitung Organisation & IT Sparkasse Langen-Seligenstadt
Umfassende Erfahrungen im Bereich der IT Sonderprüfungen, IT Regulatorik und Datenschutz
Oliver Michelmann
Fachprüfer Referat Bankgeschäftliche PrüfungenDeutsche Bundesbank
Umfassende Erfahrungen im Bereich der aufsichtlichen IT-Regulatorik und der dazu passenden Umsetzungsprüfungen
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
Online-Veranstaltung mit Zoom.
Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.
Marcus Michel +49 6221 99898 0 E-Mail: info@FCH-Gruppe.de
Oliver MichelmannFachprüfer Referat Bankgeschäftliche PrüfungenDeutsche Bundesbank
Maximilian HussongLeiter IT & stv. Abteilungsleitung Organisation & ITSparkasse Langen-Seligenstadt
Durch die online-Teilnahme haben sie folgende CO2 Werte eingespart
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