Informationssicherheit bei Auslagerungen aufsichtskonform erfüllen

Schwierige Verbindung der EBA-IKT, DORA & Outsourcing-Anforderungen • Soll-Maßnahmen sicherstellen • Dienstleisterberichte effizient auswerten • Eigene Kontrollhandlungen

Nach Auffassung der Bankenaufsicht ist die Informationssicherheit ein Handlungsfeld für alle drei Linien der Governance innerhalb eines Instituts. Aufbauend auf der Festlegung des Schutzbedarfs werden insbesondere für IT-Anwendungen Soll-Maßnahmen festgelegt. Bei Auslagerungen hat das auslagernde Institut dafür Sorge zu tragen, dass diese internen Anforderungen auch in den Auslagerungsverträgen und Service-Level-Vereinbarungen nachprüfbar vereinbart werden. In der Regel muss die Einhaltung dieser Vereinbarungen durch die regelmäßige Auswertungen von Dienstleisterberichten erfolgen. Doch welche Kontrollhandlungen sind nun vom Informationssicherheitsbeauftragten durchzuführen und welche Erwartungen hat die Aufsicht an diese Aufgaben? Erfahren Sie aus erster Hand aus Aufsicht und Praxis, wie eine Umsetzung in der Praxis erfolgen kann.

Seminarnummer: SE2306031 / 230631
Interessant für die Bereiche: Revision, IT & Orga, Austria

Erwartungen der Aufsicht an den IT-Betrieb und das IT-Sicherheitsmanagement bzw. (IT)-Notfallmanagement (BCM)

  • Auswirkungen der EBA-Vorgaben (IKT und Outsourcing) & DORA
  • Notwendige Positionierung des Informationssicherheitsbeauftragten (CISO)
  • Zusammenarbeit der Funktion im 3-Linien-Modell
  • Vermeidung von nicht miteinander zu vereinbarenden Tätigkeiten und Funktionen

Pflichten des Informationssicherheitsmanagements in Bezug auf Auslagerungen mit dem Fokus auf IT-Auslagerungen

  • Zusammenarbeit mit der First-Line (prozessverantwortliche Fachbereiche) und Third-Line (Interne Revision)
  • Festlegung des Schutzbedarfs und Definition von Sollmaßnahmen
  • Überführung der Vorgaben in die Auslagerungsverträge und die Service-Level-Agreements
  • Festlegung von Key-Performance-Indicators und Key-Risk-Indicators 
  • Zusammenarbeit mit dem Auslagerungsmanagement
  • Auswertung von Dienstleisterberichten
  • Art und Umfang eigener Kontrollhandlungen

10:00 - 13:00 Uhr

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Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

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14.06.2023
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Marcus Michel
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihre Dozenten

Jürgen Krug
IT-Revisor, stellv. Abteilungsleiter Marktrevision
Frankfurter Sparkasse


Dr. Anna Muri
Spezialistin Bankenaufsicht
Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)


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