Die Praxis zeigt, dass die Kreditprozesse vielfach aufsichtsrechtlich nicht ausreichend qualitätsgesichert sind, mit der Folge von mehr oder minder schweren Feststellungen in Kreditgeschäftsprüfungen. Die Kernvorgaben im BTO 1-Kreditgeschäft sind prozessual anspruchsvoll und Verstöße haben Ausstrahlungseffekte auf weitere relevante MaRisk-Bereiche (u. a. Kreditrisikosteuerung). Mit den Vorgaben aus den EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe/-überwachung und anstehenden neuen MaRisk 2023 rücken auch die Rahmenbedingungen im Kreditneugeschäft wieder in den Fokus der Bankenaufsicht. In diesem hochkarätig besetzten Seminar erörtern zwei sehr erfahrene Bundesbank-Prüfer die praxis-/prüfungsrelevanten, kreditseitigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben und geben dabei wertvolle Hinweise für Prozessverbesserungen auf Basis aktueller Prüfungserkenntnisse.
Überblick über die aktuellen praxis-/prüfungsrelevanten Vorgaben der Bankenaufsicht für die Kreditprozesse - Vorgaben aus aktueller MaRisk & EBA-Guideline Kreditvergabe/-überwachung
- Kreditvorgaben in den MaRisk auch zwecks Implementierung aktueller, internationaler Vorgaben (u.a. Bonitätsprüfung, Sicherheiten)
- Aktuelle Kernvorgaben im BTO 1-Kreditgeschäft sowie wichtige prozessuale Vorgaben in anderen Modulen der MaRisk (z.B. Kredithandbuch, kreditseitiges IKS)
- Auswirkungen der MaRisk-Novelle 2023
- Ausstrahlungseffekte von Verstößen gegen BTO 1 auf weitere relevante Bereiche der MaRisk (u.a. Kreditrisikostrategie, Organisationsrichtlinien)
- EBA-Leitlinien zur Kreditvergabe und -überwachung: detaillierte Standards für das Risikomanagement, Prozesse und deren Monitoring - inwiefern werden die neuen EBA-Vorgaben in die MaRisk-Novellierung 2022 übernommen?
- Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
- Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf das (Kunden-)Kreditgeschäft
- Ablauf und aktuelle Trends in den Kreditgeschäftsprüfungen der Aufsicht
- Regionale Zuständigkeiten, zentrale Qualitätssicherung und bereichsübergreifende Teams für Spezialthemen (z.B. zunehmend für IT-Themen)
- Zunehmender Anteil von Immobilieninvestments zur Renditeerzielung (Kreditersatzgeschäft) - als Konsequenz: neuer "BTO 3 Immobiliengeschäft" in den MaRisk 2022/2023
§ 44er- Werthaltigkeits („PAAR“)-Prüfungen im Kreditgeschäft
- Zusätzliche einzelengagementbezogene Werthaltigkeitskomponente
- Deutlich stärkerer Fokus auf Bewertungsparameter bei Kreditsicherheiten, deren Überprüfungsturnus sowie die Beurteilung der zukunftsbezogenen KDF (ggf. mit der Konsequenz eines erhöhten (aufsichtlichen) Risikovorsorgebedarfs) Erkenntnisse auf Basis aktuell laufender/abgeschlossener Prüfungen
Prüfungserkenntnisse bzgl. einer (un)sachgerechten Inanspruchnahme von kreditprozessverschlankenden Öffnungsklauseln
- Verzicht auf die Funktionstrennung – Bsp. für eine (un)sachgerechte Ableitung der Risikorelevanzgrenze (RRG) und mögliche Konflikte zwischen RRG und Kompetenzordnung sowie kumulierter Bagatellgrenzen (RRG-Überschreitungen)
- Weitere prüfungsrelevante Öffnungsklauseln in den Teilprozessen Sicherheiten, Bonitätsprüfung, Rating, Prolongation, Leistungsstörungen
Prüfungserkenntnisse für die Qualitätssicherung der Teilprozesse Kapitaldienstfähigkeitsermittlung (KDF) & Risikoklassifizierung/Rating
- Zentrale Bedeutung einer zukunftsgerichteten KDF-Prüfung
- Häufige Problemkreise: u. a. Pflege/Aktualität der LHK-Pauschalen, Vergangenheitsbezug, unzureichende Dokumentationen, Ansatz nichthaltiger Einnahmen
- Wichtiges, z. T. vernachlässigtes Zusammenspiel der KDF-Prüfungen und Ratingprozesse – weitere ratingspezifische Prozessdefizite (u. a. Ratingeinstufung und Kreditkonditionen bzw. Prozessintensitäten, Qualitätseinstufung/Validierung, externe Ratings)
- Beurteilung einer nachhaltigen nicht gegebenen KDF aus aufsichtlicher Perspektive
Prüfungserkenntnisse für die Qualitätssicherung des Teilprozesses Sicherheitenbewertung und -überwachung
- Problembereiche in Kreditprüfungen u. a. Sicherheitenstrategie, Sicherheitenbewertung, Umgang mit Bürgschaft und Garantien (Bonitätsbeurteilung und KDF-Drittsicherungsgeber), regelmäßige & anlassbezogene Überprüfungsturnusse, Anforderungen an Gutachter
Prüfungserkenntnisse für die Qualitätssicherung des Teilprozesses Risikofrüherkennung & Intensivbetreuung
- Forbearance-Anforderungen mit Auswirkungen auf die Frühwarnprozesse – Festlegung institutsindividueller Forbearance-Indikatoren
- Problembereich in Kreditprüfungen bzgl. Risikofrüherkennungsprozesse: u. a. mangelnde Institutsindividualität, 90-Tage-Kriterium (Verschärfung infolge Forbearance), Konsortialkredite, Spezialfinanzierungen
- Intensivbetreuung: Definition adäquater Kriterien, Betreuungsintensität
Prüfungserkenntnisse für die Qualitätssicherung des Teilprozesses Problemkreditbearbeitung & Risikovorsorge
- Problembereich in Kreditprüfungen bzgl. Risikovorsorge-/EWB-Prozesse – u. a. institutseinheitliche Kriterien/Triggerevents, EWB ≤ Blankoanteil und Schnittstellen zur Sicherheitenbewertung bzw. nachvollziehbare Erlösquoten
- Umgang mit Problemkrediten (Sanierungs- und Abwicklungsengagements)
- Besonderheiten bei stiller Abwicklung
- Anknüpfungspunkt Sicherheitenbewertung: anlassbezogene Neubewertung bei Wechsel der Engagementstrategie von Going auf Gone-Concern
Anforderungen an die (Kredit-)Prozesse im Bereich der Eigenanlagen
- Für Eigenhandelspositionen relevante Anforderungen der MaRisk
- Problembereich aus MaRisk-Prüfungen bzgl. der Limitierung und Überwachung von Eigenhandelspositionen
- Problematik vereinfachter Kreditprozesse für Adressenausfallrisiken im Depot A
EZB-Leitfaden für Banken zu notleidenden Krediten
- Aufbau des Leitfadens – NPL-Steuerung (u. a. NPL-Strategie, Forberance, bilanzielle Erfassung von NPL, Bewertung von Wertminderungen und Abschreibungen bei NPL)
- Aufsichtliche Erwartungen an die Risikovorsorge für notleidende Risikopositionen
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.