Kreditkompetenz 2023: Neuerungen aktuelle MaRisk-Novelle & KWG

Aktuelle aufsichtliche Einschränkungen & Erweiterungen in der Kreditbeschlussfassung:• Unabhängigkeit des Kreditentscheiders • Effizienz • Prüfungssicherheit

Zahlreiche neue aufsichtsrechtliche Vorgaben haben direkte Konsequenzen auf Kreditbeschlussfassungen in 2023. So u.a. bei den Organkreditvorschriften kam es rund um den § 15 KWG zu umfangreichen Änderungen mit einer deutlichen Ausweitung des Organkreises, Organkreditbegriffs und Beschlussfassungspflichten. Aber auch die MaRisk 2021 und die anstehende neue 7. MaRisk Novelle enthalten neue Anforderungen, die zwingend unter anderem im Bereich der Sicherheiten (z. B. Plausibilisierungspflichten bei externen Gutachten) und Problemkreditbearbeitung (z.B. Forbearance-Maßnahmen) zu berücksichtigen sind. Generell wird die Unabhängigkeit/Freiheit von Interessenkonflikten des Kreditentscheiders in den Fokus gestellt. Sie erhalten wertvolle Handlungsempfehlungen, um effizient und prüfungssicher Ihre Kreditbeschlussfassungen zielgerecht zu erfüllen.

Seminarnummer: 230232
Interessant für die Bereiche: Kreditgeschäft & Immobilienfinanzierung

Kreditkompetenz 2023: Aufsichtliche Einschränkungen & Erweiterungen

  • Erfüllung der grundlegende Anforderungen nach aktueller MaRisk: u.a. auch im Fokus von kreditgeschäftlichen Prüfungen
  • Dokumentation „Interessenkonfliktfreiheit“ in der Kreditentscheidung
  • Aufbau- und Ablauforganisation sowie Aufgabezuweisung, Kompetenzordnung und Verantwortlichkeiten - Problembereich Bildung "Gruppe verbundener Kunden"
  • Allgemeine Anforderungen an die Qualifikation: Aktuelle BaFin Merkblätter betreffs Anforderungen an Geschäftsleitern und Aufsichtsräten
  • Fachliche Anforderungen vs. Stellenbeschreibungen vs. technische Profile & Rollen
  • Umgang mit Interessenkonflikten - Dokumentation-Kompetenzdelegation
  • Aktuelle Vorgaben aus EBA Kredit-Guideline - Schnittstelle zu neuen MaRisk 2023?!
  • Wesentliche Inhalte eines Kreditbeschlusses auch bei Handelsgeschäften

    Aktuelle Anforderungen Organkreditbeschluss für Kredite und Geschäfte
  • § 15 Abs.1, 6 KWG: Deutliche Ausweitung des Organkreises, Organkreditbegriff und Beschlussfassungspflichten
  • Erweiterung des Begriffs der nahestehenden Person und Unternehmen (Organträger) – z.B. auch volljährige Kinder und Eltern, Unternehmensorgankredite (jetzt auch bedeutende Beteiligungen zu berücksichtigen!)
  • Erweiterung des Kreditbegriffs, um einen umfassenden Geschäftsbegriff – u.a. jetzt auch Dienstleistungsgeschäfte, Käufe/Verkäufe von Vermögensgegenständen (z.B. Immobilien)
  • Mindestanforderungen an die Kreditbeschlussdokumentation und Marktgerechtigkeitsdokumentation inkl. möglicher Erleichterungen
  • Achtung: bisher teilweise angewendete Pauschalbeschlüsse für Geschäfte mit nahestehenden Personen/Unternehmen nach den neuen Vorgaben unzulässig
  • Wertvolle Handlungsempfehlungen zur Prüfung der neuen Vorgaben – inwiefern werden Organkredite richtig überwacht und richtig beschlossen?
  • Praxistipps zum "richtigen" Erkennen der neuen "Organträger" direkt oder in der Gruppe verbundener Kunden (GvKs) - zahlreiche Praxisbeispiele und Prüfungshinweise

    Sicherheitenkompetenzen
  • Anforderungen an eine „kompetene“ Sicherheitenbewertung/Bearbeitungsgrundsätze entsprechend der neuen MaRisk und EBA-Kredit-Guideline: u.a. Plausibilitätspflichten externe Bewertungsgutachten, Rotation Gutachter
  • Sicherstellung der Großkreditbeschlussfassungspflichten - Konzentrationsrisiken aus Kredit und Sicherheitenstellung

    Sonderkompetenzen Problemkreditbearbeitung & Forbearance & Risikovorsorge
  • Sachgerechte Festlegung der Kriterien für den Übergang in die Intensivbetreuung und Problemkreditbearbeitung für Kreditnehmer mit Forbearance Maßnahmen
  • (Regelmäßige) Prüfung und Dokumentation der Forbearance-Maßnahmen - Wirksamkeit?! - Zuständigkeiten & Kompetenzen in der Abwicklung

    Die Teilnehmer haben die Möglichkeit online mit dem Referenten und den anderen Teilnehmern einen verbandsübergreifenden Erfahrungsaustausch vorzunehmen

10:00 - 13:00 Uhr

Frank Günther

Senior Consultant Kreditregulatorik
FCH Consult GmbH

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08.02.2023
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