Die Interne Revision ist in der Zwickmühle: Einerseits muss sie aufgedeckte Mängel sachgerecht (als wesentlich) klassifizieren – Andererseits hat der Vorstand ein Interesse daran, Kapitalaufschläge aufgrund zu vieler und zu schwer gewichteter Mängel zu vermeiden. Hinzu kommt, dass die Mängelverfolgung oft stiefmütterlich behandelt wird, da diese in der Regel zeit- und kostenintensiv ist. Doch welche Auswirkungen haben eine zu niedrige Klassifizierung und eine zu inkonsequente Nachverfolgung der Mängel auf die Risikosituation des Instituts und wie weit gehen hier die Ermessensspielräume der Geschäftsleitung im Rahmen der „Risikoakzeptanz“. Ein Aufseher, ein externer Prüfer und ein Revisor berichten zu ihren Erfahrungen aus aktuellen (§44er)Prüfungen und geben wertvolle Hinweise zu den Erwartungen und Pflichten in der Prüfungspraxis
Anforderungen der Aufsicht an die Klassifizierung und Verfolgung festgestellter Mängel sowie die Überwachung abgeleiteter Maßnahmen
Klassifizierung von Feststellungen und Maßnahmen bei nicht abgestellten (Vorjahres-)Mängeln
Mängelnachverfolgung und Umsetzungsprüfung durch die Interne Revision – Vorgehensweise und Dokumentation
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Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
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Dirk LöttersBundesbankdirektor und Leiter Bankgeschäftliche PrüfungenDeutsche Bundesbank
Björn ReherPartner Financial Services / AuditMazars GmbH & Co. KG
Dr. Michael SchiwietzDirektor Interne RevisionDeutsche Kreditbank AG
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