Die aktuelle Überarbeitung der MaRisk zeigt, dass sich die Anforderungen an das Risikomanagement von Banken und Finanzdienstleistungsinstituten ständig ändern. Während die letzte Überarbeitung hauptsächlich das Outsourcing im Finanzsektor und notleidende bzw. gestundete Risikopositionen betraf, konzentrieren sich die neuerlichen Änderungen auf die Umsetzung der EBA-Leitlinien für Kreditvergabe und Überwachung, die Berücksichtigung von ESG-Risiken (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) im Risikomanagement und die Regulierung von Immobilienrisiken. Zusätzlich werden spezifische Anforderungen an Geschäftsmodellanalysen im Risikomanagement, Handelstätigkeiten im Homeoffice und bedeutende Förderbanken eingeführt.
Prüfung sofort wirksamer Regelungen durch die Interne Revision
Die MaRisk 2023 sind am 29. Juli 2023 offiziell in Kraft getreten. Die Aufsicht hat jedoch eine gestaffelte Anwendung der neuen Vorgaben vorgesehen: Klarstellende Ergänzungen, die keine neuen Regelungen enthalten, müssen sofort von den Instituten beachtet werden. Neue Anforderungen an das Risikomanagement haben eine Übergangsfrist bis zum Jahresende, um interne Prozesse anzupassen.
Die Interne Revision muss die Umsetzung der Vorgaben ohne Übergangsfrist im Unternehmen prüfen und gegenüber der Geschäftsleitung eventuelle Versäumnisse berichten.
Seminarinhalte:
09:30 - 12:30 Uhr
Marko Mohrenz
Bereichsdirektor Interne RevisionVolksbank im Münsterland eG
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Marko MohrenzBereichsdirektor Interne RevisionVolksbank im Münsterland eG
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