Negativkapital in der Kundenbilanz? Was Sie nun beachten müssen!

Handlungsoptionen vom Neukredit über Prolongation bis Tilgungsaussetzung ● Beurteilung Fortführungsfähigkeit/-prognose ● Analyse: Was schützt Bank vor Haftungsrisiken?

Die Sanierungsfähigkeit hat einen großen Stellenwert für die Beurteilung des Unternehmens. Dazu zählen alle Maßnahmen zur Abwendung der Krise und solche, die die Ertragsfähigkeit wiederherstellen. Wenn jedoch Zweifel an der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, z.B. aus finanziellen, betrieblichen oder sonstigen Umständen bestehen, sollte dies für Kreditgeber ein Alarmsignal sein. In dem Seminar informieren Sie sich kompetent und praxisgerecht über die Fallstricke und Haftungsrisiken bei der Kreditierung von Kapitalgesellschaften mit Unterbilanz. Anhand eines Fallbeispiels werden die rechtlichen Rahmenbedingungen besprochen, um eine überschuldete Gesellschaft mit „fresh money“ ausstatten zu können. Sie erarbeiten sich eine Checkliste für die Kreditierung bei überschuldeten Kapitalgesellschaften und bekommen wichtige Praxistipps.

Seminarnummer: SE2306040 / 230640
Interessant für die Bereiche: Sanierung/Insolvenz, Kreditgeschäft & Immobilienfinanzierung

- Fortbestehensprognose / Fortführungsprognose / Sanierungskonzept 

  • Inhalte, Ziel, Anforderungen für welche Kundengruppen 
  • Mindestinhalte Fortbestehensprognose in Abgrenzung zur Fortführungsprognose
  • Aktuelle Gesetzesänderung zur Beurteilung der Forführungsfähigkeit/Fortbestehungsprognose
  • Rechtliche Bewertung (Erstellen einer Fortbestehensprognose – Erstellen eines Überschuldungsstatus als Sonderbilanz zu Liquidations-/Veräußerungswerten)
  • IDW S6 Gutachten nötig, wenn negatives Eigenkapital durch insolvenzfeste Nachrangerklärung bzgl. Gesellschafterdarlehen ausgeglichen ist oder "nur" Tilgungs- / Ratenaussetzungen (Laufzeitverlängerung) gemacht wird?
  • Wann Fortbestehensprognose nach § 19 InsO, ab wann IDW S6 Gutachten / bis wann reicht Fortführungsprognose?
  • Unterscheidung der Intensität in der Überschulungsbearbeitung nach risikorelevant / nicht risikorelevant?
  • Korrelierende Entscheidungsfaktoren zur Beurteilung Fortführungsfähigkeit u.a. Startups
  • Auswirkungen des verkürzten Zeitraums zur Erstellung Fortführungsprognose bis 31.12.2023

- Bilanzielle Überschuldung als Indikation für eine insolvenzrechtliche Überschuldung

  • Umgang mit Feststellungen durch die Kredit-/Bilanzanalyse; (Bilanz-)Gespräch mit Kunden, Dokumentationstiefe; was schützt das Kreditinstitut vor Haftungsrisiken?
  • Überschuldung – negatives Eigenkapital: Abwägung im Gesamtkontext der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden z.B. Inplausibilitäten, Vorliegen eines eingeschränkten Bestätigungsvermerks des Wirtschaftsprüfers
  • Differenzierung bilanzielles Negativkapital versus wirtschaftlich negatives Eigenkapital
  • Bilanzielle Überschuldung bei Personengesellschaften mit Privatvermögen im Hintergrund  
  • Wirtschaftliches Eigenkapitals (im Wesentlichen mit Blick auf die Eigenkapitalminderung) – Behandlung von Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern respektive von Kommanditkapital
  • Umgliederungen in der Bilanzanalyse (EK-Minderung) zwingend notwendig? --> z.B. Goodwill nach kürzlich erfolgten Firmenkauf und Anteile an verbundene Unternehmen  
  • Qualifikation / Umwandlung Gesellschafterdarlehen in EK / Handlungsalternativen zu Rangrücktritt und Kapitalüberlassung


- "Dreiklang" zwischen Kunde – Bank(en) – Steuerberater / Wirtschaftsprüfer 

- Insolvenzantragspflicht bei bestehender Überschuldung

 

14:00 - 16:00 Uhr

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

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21.06.2023
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150,00 €
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Kristin Viereck
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Thomas Wuschek
Rechtsanwalt, M.B.A.
Kanzlei SanExpert

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