NEUE FMA Kreditvergabestandards aus KIM-VO: Kreditprozesse anpassen!

NEUE aufsichtliche Vorgaben für nachhaltige Vergabestandards: u.a. angemessene Eigenmittel, max. Beleihungs-/Schuldendienstquote • Lösungsansätze & Umsetzungshinweise

Die österreichische Bankenaufsicht FMA eine Verordnung für nachhaltige Vergabestandards bei der Finanzierung von Wohnimmobilien (KIM-VO) erlassen, welche seit August 2022 rechtlich verbindlich anzuwenden ist. Hintergrund dieser neuen Verordnung war die Sorge möglicher höherer Adressenausfallrisiken bei Wohnimmobilienkrediten mit negativen Auswirkungen auf die Realwirtschaft. Ein Vertreter der FMA und ein ausgewiesener Bankpraktiker verdeutlichen, welche neuen Vorgaben umzusetzen sind und welche direkten Konsequenzen sich hieraus für die Kreditvergabestandards ergeben. Unter anderem angemessenes Mindestmaß an Eigenmittel des Kreditnehmers, maximale Beleihungsquote, maximale Schuldendienstquote und die Berücksichtigung der Einkommensentwicklung der Kreditnehmer über den Lebenszyklus.

Seminarnummer: 230430
Interessant für die Bereiche: Austria, Kreditgeschäft & Immobilienfinanzierung

KIM-VO: NEUE Verordnung, die ab 1. August 2022 rechtlich verbindlich auf neu vereinbarte private Wohnimmobilienfinanzierungen anzuwenden sind!

  • Hintergrund für die aufsichtlichen Maßnahmen zur Begrenzung systemischer Risiken im Bereich der privaten Wohnimmobilienfinanzierung: u.a.
    - aktuelles Marktumfeld
    - hoher Anteil an variabel verzinsten Krediten und damit erhöhte Verwundbarkeit vieler Kreditnehmer bei steigenden Zinsen
     - hohe Schuldendienst-/und Beleihungsquoten bei der Neukreditvergabe
  • Aktueller Überblick über die aufsichtliche Maßnahmen zur Begrenzung privater Wohnimmobilienkredite: u.a.:
    - Angemessenes Mindestmaß an Eigenmitteln des Kreditnehmers
    - max. Beleihungsquote
    - max. Schuldendienstquote
    - max. Laufzeiten
    - Berücksichtigung der Einkommensentwicklung der Kreditnehmer über den Lebenszyklus
    - Begrenzung des Volumens neu vergebener Kredite
    - Personenbezogene Freigrenzen (Geringfügigkeitsgrenzen)
  • Anwendungsbereich der aufsichtlichen Maßnahmen

Umsetzung und Konsequenzen der neuen Vorgaben auf die Kreditvergabestandards der Institute

  • Aktuelle Problemfelder bei der Umsetzung der neuen KIM-VO - u.a. Beleihungsquote, Schuldendienstquote, Einzelunternehmer & Freiberufler
  • Praktische Handlungsempfehlungen bei: Baukostenüberschreitungen, unbefristeten Kreditverträgen, längeren Kreditlaufzeiten & Sondertilgungen, Bürge/Zahler Haftung gem. § 1357 ABGB
  • Q & As der FMA in der Praxis
  • Mögliche Lösungsansätze für die Kreditvergabe
  • Fazit der neuen Vorgaben aus Sicht des Standard-Retailgeschäfts und aus Sicht einer Privatbank

    Die Teilnehmer haben die Möglichkeit online mit den Referenten und den anderen Teilnehmern einen institutsübergreifenden Erfahrungsaustausch vorzunehmen.

14:00 - 17:00 Uhr

Mag. Roland Salomon

BA CPM CRM, Stv. Abteilungsleiter Dezentral Organisierte Kreditinstitute
Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)

Mag. Christian Waldl

Leitung Kreditmanagement
Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.

18.04.2023
Seminardokumentation
150,00 €
Ihre Dozenten

Mag. Roland Salomon
BA CPM CRM, Stv. Abteilungsleiter Dezentral Organisierte Kreditinstitute
Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)


Mag. Christian Waldl
Leitung Kreditmanagement
Bankhaus Carl Spängler & Co. Aktiengesellschaft


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