NEUE MaRisk 8.0 SPEZIAL: Konsequenzen für die Immobilienbewertung

Verweistechnik zu EBA-Leitlinie • Verschärfte Kriterien: u.a. zu Sachverständige, Gutachterrotation • BTO 3 Immobiliengeschäfte → Wertermittlung über ImmoWertV/ImmoWertA

Auf Basis der finalen Veröffentlichung der MaRisk vom 29. Juni 2023 verdeutlicht ein ausgewiesener Bewertungsexperte praxisnah und kompakt die wesentlichen Neuerungen der MaRisk 8.0 im Bereich der kreditwirtschaftlichen Immobilienbewertung und welche Konsequenzen diese für die Bewertungsmaßstäbe/-prozesse in Ihren Häusern haben könnten. U.a. zu den verschärften Kriterien an qualifizierte Sachverständige, angemessen Gutachterrotation sowie den neuen BTO 3 für Immobiliengeschäfte und deren Bewertung nach ImmoWertV/ImmoWertA. Die Teilnehmer erhalten praxisbewährte Hinweise für die Umsetzung der neuen Vorgaben. Das Seminar richtet sich u.a. an Fach-/Grundsatzbereiche, Risikocontrolling und Revision.

Seminarnummer: SE2310060 / 231060

Neue MaRisk 2023: Kompakter Überblick zu den wesentlichen Neuerungen im Rahmen der kreditwirtschaftlichen Immobilienbewertung

  • MaRisk 8.0: direkte Umsetzung - Erläuterungen - neue verschärfte Anforderungen aus der finalen Veröffentlichung vom 29. Juni 2023
  • Neue Verweistechnik: Nationale Umsetzung der EBA-Guideline zur Kreditvergabe/-überwachung
  • Externe Wertermittlungen von Immobiliensicherheiten: Auswahl an unabhängigen & qualifizierten Sachverständigen, angemessene Gutachterrotation - Liste zugelassener Gutachter muss vorliegen
  • Plausibilisierungspflicht von Bewertungsgutachten - Trennung von Wertermittlung und Kreditbearbeitung/-entscheidung – Interessenskonflikte?!
  • Auswirkungen von ESG-Risiken auf die Immobilienbewertung (z.B. Energieeffizienz von Gebäuden)

Neuer BTO 3 zu Immobiliengeschäften 

  • Neue Anforderungen an die Organisation, insbesondere Funktionstrennung und Kontrolle, Besonderheiten bei Immobilientochtergesellschaften - Achtung: Schwellenwerte (30 Mio. € / 2% Bilanzsumme)
  • Wertermittlungsverfahren (BTO 3.2 Tz 2) über ImmoWertV/ImmoWertA
  • BTO 3.2.1 Tz. 3: Der Marktwert der Immobilie ist vor Immobilienerwerb oder -errichtung zu ermitteln - Bei zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Errichtung noch nicht fertiggestellten Immobilien ist Marktwert unter der Annahme der Fertigstellung zu ermitteln
  • Wert der Immobilien ist jährlich zu überprüfen – bei Verringerung um mehr als 10% Neubewertung zwingend notwendig

ImmoWertV - Neuer Entwurf ImmoWertA 

  • Zielsetzung der ImmoWertV und die Auswirkungen auf die Wertermittlung - klarere Struktur, Vorgaben und damit höhere Transparenz?!
  • Neuer Entwurf der ImmoWertA vom 3. Mai 2023 – ergänzende Anwendungshinweise zur ImmoWertV
  • Von der ImmoWertV 2010 zur neuen ImmoWertV 2022 / ImmoWertA – Regelungskonzept und wesentliche Neuerungen im Wertermittlungsrecht

Zahlreiche Auslegungshinweise, Best-Practice Ansätze und Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der neuen Vorgaben

14:00 - 17:00 Uhr

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.

04.10.2023
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Jürgen Blatz
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Andreas Ostermann
FRICS, Immobiliengutachter CIS HypZert F/M

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