Organkredite in Praxis & Prüfung: Änderung der Organkreditbestimmungen

Neue Anforderungen an Organkredite und Geschäftsbeziehungen – Auslegung der BaFin-FAQ – Auswirkungen der Änderungen im Risikoreduzierungsgesetz auf die Prüfungspraxis

Das in Kraft getretene Risikoreduzierungssetz (RIG) führte zu weitreichenden Änderungen im KWG. Insbesondere bei den Organkreditvorschriften kam es rund um den § 15 KWG zu umfangreichen Änderungen mit einer deutlichen Ausweitung des Organkreises, Organkreditbegriffs und der Beschlussfassungspflichten. Zur Jahresabschlussprüfung steht in Umsetzung der PrüfBV u. a. auch die Prüfung der Umsetzung der Neuerungen aus dem RIG im Fokus. Sie erhalten in diesem Seminar wertvolle Informationen zu den wesentlichen Neuerungen des RIG und deren direkten Konsequenzen auf die Prüfungspraxis von Organkrediten sowie praxisbezogene Handlungsempfehlungen, wie Sie unter Beachtung der neuen Vorgaben Organkredite richtig prüfen. Anhand von praktischen Beispielen erfahren Sie u. a. auch, wie Sie die neuen „Organträger“ direkt oder in der GvK erkennen können.

Seminarnummer: SE2304025 / 230425
Interessant für die Bereiche: Revision, Kreditgeschäft & Immobilienfinanzierung

Aktuelle & rechtliche Anforderungen an Organkrediten

  • Überblick der aktuell geltenden (Aufsichts-)rechtlichen Normen für Organkredite
  • Aktuelles aus dem Risikoreduzierungsgesetzes (RIG) und deren Auswirkungen auf das Organkreditgeschäft inkl. BaFin-Auslegungsentscheidungen sowie aktuelle Umsetzungshinweise
  • Organkreditbeschlüsse durch § 15 Abs.1, 6 KWG: Deutliche Ausweitung des Organkreises, Organkreditbegriff und Beschlussfassungspflichten
  • Erweiterung des Begriffs der nahestehenden Person und Unternehmen (Organträger) – z. B. auch volljährige Kinder und Eltern, Unternehmensorgankredite und Beteiligungen
  • Erweiterung des Kreditbegriffs, um einen umfassenden Geschäftsbegriff – u.a. jetzt auch Dienstleistungsgeschäfte, Käufe/Verkäufe von Vermögensgegenständen (z.B. Immobilien)
  • Rolle der „nahestehenden Personen“ nach § 285 Nr. 21 HGB

Operatives Organkreditgeschäft

  • Praxisgerechte Umsetzung der externen Anforderungen in die internen Prozesse
  • 1x1 einer ordnungsgemäßen Organkredit-Beschlussfassung, u.a. Kompetenzregelungen, Ausnahmen/Verzichte, Bagatellregelungen, Dos & Dont´s (inkl. vereinfachtes Verfahren bei Vorratsbeschlüssen)
  • Schnittstellen-, Funktionstrennungskonflikte & Interessenskonflikte gezielt vermeiden
  • Wirksame (Schlüssel-)kontrollen im Kreditantragsverfahren und der Kreditweiterbearbeitung zielgerichtet einsetzen
  • Vermeidung von Schadens- Haftungsrisiken und Regressansprüche im Organkreditgeschäft
  • Zielgerichtetes Reporting & Überwachungsmanagement 
  • Praxisrelevante Fragestellungen und Best Practise Erfahrungen

09:00 - 10:30 Uhr

Gestiegene Anforderungen an die Prüfung von Organkrediten durch die Internen Revision

  • Erkenntnisse aus einer projektbegleitenden Prüfung „Neufassung des RIG / neue Regelungen für Organkredite"
  • Prüfungserkenntnisse und Handlungsempfehlungen für die sachgerechte Prüfungsvorbereitung
  • Prüfungsansätze zur Erkennung von Organen
  • Prüfungsansätze zur Erkennung und Bewertung „anderer Geschäfte“
  • Prüfungsansätze zur Erkennung von Ausnahmeregelungen und Bagatellgrenzen; Prüfung der wesentlichen Inhalte von Vorratsbeschlüssen
  • Ausgewählte Prüfungssachverhalte im Detail – typische Stolpersteine & Fehleranfälligkeiten, u.a. in der Beschlussfassung und  technischen Erfassung 
  • Checkliste für Kontroll- und Prüfungshandlungen im Organkreditgeschäft

10:30 - 12:00 Uhr

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.

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Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
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Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.

24.04.2023
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
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Kristin Viereck
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

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