Praxistipps zur Nachlassbearbeitung in Banken und Sparkassen

Erbnachweis (Erbschein, Testament?) • streitige Erbengemeinschaft • Auskunftsrechte • Beerdigungskosten • Rentenrücküberweisung • Kontoauflösung/-umschreibung

Der Tod gehört zwar zum Leben dazu, doch stellt dieser nicht nur die trauernden Hinterbliebenen als auch die Bankmitarbeiter bei der Nachlassbearbeitung zum Teil vor großen Herausforderungen, da es für viele nicht zu ihrem gewohnten Tagesgeschäft gehört.

Die Organisation der Nachlassbearbeitung ist in der Bankenlandschaft sehr unterschiedlich und hängt in der Regel von der Größe der jeweiligen Bank ab. Je nach Institution erfolgt die Bearbeitung entweder direkt bei den Kundenberatern, in einer Aufteilung zwischen Beratern und Mitarbeitern der Marktfolgeabteilung oder sogar durch spezialisierte Teams.

Unabhängig von der Organisation gibt es neben der „normalen“ Nachlassbearbeitung jedoch Standardfragen, wie die Durchführung der Legitimationen der Erben, sowie Problemfälle, die sich u.a. bei Erbstreitigkeiten ergeben. Genau auf diese Themenbereiche geht unser exzellenter und durch seine langjährige Berufserfahrung erfahrener Referent und Bankjuist in unserem Seminar ein, damit Sie souverän die anfallenden Nachlassfälle bearbeiten sowie ggf. Sonderfälle erkennen und selbst lösen können oder wissen, wann Sie ggf. „den Fall“ an den Rechtsbereich Ihrer Bank oder einer Anwaltskanzlei adressieren sollten.

Seminarnummer: SE2406053
Interessant für die Bereiche: Bankrecht, Einlagen-& Wertpapiergeschäft

Themen u.a.:

  • Gesetzliche /gewillkürte Erbfolge
  • Vor-/Nacherbschaft
  • Erbnachweis/Erblegitimation
    • Erbschein, Erbvertrag/ (notarielles) Testament mit Eröffnungsniederschrift – welche Erbnachweise kann/ darf die Bank akzeptieren?
    • Wann darf ein Erbschein verlangt werden?
    • Sonderproblem: Testament im Schließfach
  • Testamentsvollstreckung
    • Befugnisse des Testamentsvollstreckers
    • Welche Rechte verbleiben beim Erben?
  • Praxisprobleme
    • Streitige Erbengemeinschaft: Wer hat Auskunftsrechte und/ oder wer darf verfügen?
    • Begleichung von Bestattungskosten
    • Rentenrücküberweisung
    • Erbschaftsteuermeldung
    • Nachlasskontenabwicklung: Kontoauflösung mit
  • Haftungsfreistellungserklärung? Umschreibung auf
  • Kontobevollmächtigten?
  • Erbfall mit Auslandsbezug
    • Umgang mit ausländischen Erbnachweisen und Urkunden
    • EU-Nachlasszeugnis
    • Europäische Erbrechtsverordnung
  • Spagat: maximale Rechtssicherheit vs. effiziente Erbabwicklung

10:00 - 13:00 Uhr

Kaspar Dreyer

Justiziar Referent Rechtsberatung
Sparkasse Bielefeld

langjähriger exzellenter Referent in den Spezialgebieten Nachlass, Vollmachten sowie Auskunftsersuchen

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

04.06.2024
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Christina Schöning
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Kaspar Dreyer
Justiziar Referent Rechtsberatung
Sparkasse Bielefeld

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