Die IT-Prüfung in Banken verändert sich grundlegend: Mit dem neuen IDW PS 526 und DORA greifen neue Vorgaben, die bisherige Prüfungsansätze infrage stellen. Was bedeutet die Änderung für die Abgrenzung rechnungslegungsbezogener IT-Themen? Welche Schwachstellen rücken verstärkt in den Fokus? Und wo lauern Risiken, die bislang kaum Beachtung fanden? Klar ist: Wer jetzt keine Anpassungen bei den Prüfungshandlungen vornimmt, riskiert Feststellungen bei den externen Prüfungen. Höchste Zeit, sich mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen!
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Der neue IDW PS 526 beinhaltet Vorgaben für die IT Prüfung nach DORA und konkretisiert die durchzuführende Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung.
Seminarinhalte:
Der neue IDW PS 526 – Relevanz und Herausforderungen:
Rechnungslegungsbezogene IT-Prüfung nach ISA [DE] 315
Umsetzung der DORA-Anforderungen in der IT-Prüfung
Risikoorientierter Prüfungsansatz – effizient und zielgerichtet
Ausblick: Sonderprüfungen und zukünftige Entwicklungen
13:30 - 16:00 Uhr
Florian Winterer
Wirtschaftsprüfer GTB - Genossenschafts-Treuhand Bayern GmbH
Langjährige Erfahrung in der Wirtschaftsprüfung und Beratung. Fachexperte zahlreicher IT-Prüfungen
Thomas Goldbrunner
Geschäftsführer GCS - Geno Corporate Services GmbH
Wirtschaftsprüfer, Mitglied im Fachgremium DORA, sehr erfahrener IT Prüfer
Neue Anforderungen an die rechnungslegungsbezogene IT-Prüfung – Erfahrungen aus (Sonder-)Prüfungen – ISA [DE] 315
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
Online-Veranstaltung mit Zoom.
Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.
Björn Seebach +49 6221 99898 0 E-Mail: info@FCH-Gruppe.de
Florian WintererWirtschaftsprüferGTB - Genossenschafts-Treuhand Bayern GmbH
Thomas GoldbrunnerGeschäftsführer IT-Audit/-ComplianceGenossenschaftsverband Bayern e.V.
19.05.2025
13:30 bis 16:30 Uhr
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