Sanierung von Firmenkunden: 1x1 der Sanierungswerkzeuge

Best Practice aus der Plangestaltung und Eigenverwaltung • Effektive Sanierungsmaßnahmen • Restrukturierung leicht gemacht

Die Bearbeitung problembehafteter Engagements erfordert neben regulärem Kreditwissen spezifisches Fach-Know-How rund um die Sanierungsmöglichkeiten. Sobald die Sanierungsfähigkeit nicht mehr in Gänze in Betracht gezogen werden kann und die Insolvenz und damit der Ausfall des Engagements droht, ist für Sanierer und Abwickler in den Instituten besonders wichtig, entsprechende Sanierungs- und Restrukturierungstechniken und Instrumente zu kennen und diese zielsicher und effizient angewandt zu wissen.

Seminarnummer: SE2306025 / 230625
Interessant für die Bereiche: Bankrecht, Sanierung/Insolvenz

  • Umgang mit Zombi-Unternehmen und energieintensiven Unternehmen
  • Überblick der gängigen Sanierungs- und Restrukturierungsinstrumente
  • Die wirkungsvollsten Sanierungsinstrumente für Banken - Änderungen in der InsO im Bereich der Eigenverwaltung und des Insolvenzplans
    • Zugang zur neuen Eigenverwaltung
    • Kostenfrage als Voraussetzung der Eigenverwaltung
    • Überblick zum Schutzschirmverfahren
    • Unechter Massekredit und Aufhebung im Eröffnungsverfahren, wie läuft was im neuen Recht?
    • Insolvenzplan als Kernstück einer Sanierung: Änderungen im Planrecht
    • Zulässige und unzulässige Plangestaltungen im Lichte der BGH-Rechtsprechung
    • Die unerlaubte Handlung als Plangegenstand: Probleme und Perspektiven
    • Rechtsmittel gegen Sanierungspläne

10:00 - 11:30 Uhr

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom ist der erste Anbieter von Videokonferenzlösungen, dessen Software im Jahr 2021 vom BSI nach dem internationalen Standard Common Criteria zertifiziert wurde. Der Zugang erfolgt über "MeinFCH". Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung.

12.06.2023
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Kristin Viereck
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Dr. iur. Dipl.-Jur. (Univ.) Benjamin Webel
Richter am Amtsgericht (Zivil- und Insolvenzrichter)
Amtsgericht Ulm

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