Die MaRisk-Konsultation wurde veröffentlicht und geht Anfang 2021 in die Finalisierung! Grund für die Überarbeitung sind u. a. diverse neue EBA-Leitlinien, die durch die neuen MaRisk teilweise direkten Einzug in die nationale Aufsichtspraxis erhalten. Es werden deutlich schärfere Anforderungen für Auslagerungslösungen gesetzt und die institutsinterne Überwachung von ausgelagerten Aktivitäten/Prozessen in den Vordergrund gestellt. Hinzu kommen neue Vorgaben zur Kreditvergabe und -überwachung sowie zum Umgang mit notleidenden Krediten und Wertberichtigungen. Darüber hinaus hat das Thema Notfallplanung mit einem eigenen Kapitel deutlich an Bedeutung gewonnen. Für die Institute besteht teilweise hoher Anpassungsbedarf. Das Seminar gibt einen Überblick über Neuerungen, verringerte Spielräume und dient zur Vorbereitung auf externe Prüfungen.
Neue MaRisk: Wesentliche Neuerungen und Auswirkungen auf die Institute
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Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
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