Überwachung der Auslagerungen: Aufgaben der Second & Third-Line

Wichtige Kontroll- u. Überwachungshandlungen d. Auslagerungsbeauftragten • Berichterstattung u. Meldewesen • Anforderungen an die Verwendung externer Zertifikate

Die Steuerung der Auslagerungen und der sonstigen Fremdbezüge ist durch die MaRisk stärker in den Fokus der Aufsicht und damit auch der internen und externen Prüfungen gerückt. Das Auslagerungsmanagement bildet für alle Institute einen festen organisatorischen Bestandteil des Risikomanagements und des IKS. Insbesondere muss jedes Institut einen Auslagerungsbeauftragten bestellen. Diese Funktion soll die Koordination und Überwachung der dezentralen Steuerung der Dienstleister übernehmen und der Geschäftsleitung regelmäßig und anlassbezogen Bericht erstatten. Machen Sie sich jetzt mit diesem Seminar mit den regulatorischen Anforderungen für die Überwachung der Auslagerungen vertraut.

Seminarnummer: SE2310022
Interessant für die Bereiche: IT & Orga, Compliance

Überwachung des Auslagerungsmanagements

  • Effektive Instrumente der Dienstleisterüberwachung (SLA-Überwachung, Zertifizierung des dienstleisterbezogenen IKS (z. B. nach IDW PS 951)
  • Auswertung von Berichten des Risikomanagements und der Internen Revision des Dienstleisters)
  • Regelkreislauf der Überprüfung (z. B. Risikoanalyse) und Anpassung (z. B. Veränderung der Wesentlichkeitseinstufung)
  • Wichtige zentrale Kontroll- und Überwachungshandlungen des Auslagerungsbeauftragten
  • Vorgehensweise im Fall von Leistungsstörungen bzw. des Dienstleisterausfalls
  • Anforderungen an die regelmäßige und anlassbezogene Berichterstattung mit konkreten Praxisbeispielen

10:00 - 13:00 Uhr

Daniel Oser

Senior Consultant
FCH Consult GmbH

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

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09.10.2023
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Björn Seebach
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Daniel Oser
Senior Consult IT-Regulatorik
FCH Consult GmbH

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