Update zu DORA: Weitere Konkretisierungen nach der BaFin-Konferenz?!

Aktuelle Handlungsempfehlungen zum IKT-Drittparteienmanagement • Implementierung der RTS • BaFin-Anforderungen zum Informationsregister • Aktuelles zur Vertragsgestaltung

Der Countdown läuft, mit diesen Worten leitet Mark Branson, Präsident der BaFin, seine Einladung zur digitale BaFin-Konferenz „IT-Aufsicht im Finanzsektor: Was bedeutet DORA in der Praxis?“ am 26. September 2024 ein. Und er hat recht, denn am 17. Januar 2025 tritt die EU-Verordnung DORA in Kraft. Sie haben nun „nur noch“ knapp ein halbes Jahr Zeit, die zahlreiche Anforderungen in Ihrem Institut umzusetzen. Sollten Sie bei der BaFin-Konferenz nicht dabei sein können oder/ und wissen wollen, wie Sie die (neu?) gewonnenen Erkenntnissen aus der Konferenz praktisch umsetzen müssen, so erhalten Sie in unserem TopAktuell-Kurzseminar die erforderlichen Umsetzungstipps zum Vorfallsmeldewesen in der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), IKT-Drittparteienrisikomanagement, Überwachungsrahmenwerk sowie zum Informationsregister.

Seminarnummer: SE2411101
Interessant für die Bereiche: IT & Orga, Bankrecht

Programmauszug:

  • Aufsichtsrechtliche Anforderungen zum IKT-Drittparteienrisikomanagement 
    • Herausforderungen in der Umsetzung der neuen Vorgaben
    • Handlungsempfehlungen und Best Practices für Banken
  • Konkretisierungen zu den Mindestvertragsinhalten 
    • Welche Vertragsinhalte sind zwingend erforderlich?
    • Erforderliche Anpassungen bestehender Verträge sinnvoll regeln
  • Neue Konkretisierungen zum Führen des Informationsregisters 
    • Praktische Empfehlungen zur Umsetzung der BaFin-Anforderungen
    • Effektive Integration des Informationsregisters in bestehende Prozesse
  • Berücksichtigung der (finalen) ITS / RTS im Rahmen des IKT-Drittparteienrisikomanagement 
    • Überblick über die finalen Regulatory Technical Standards (RTS) und Implementing Technical Standards (ITS).
    • Wie müssen die RTS und ITS in der Praxis angewendet/ umgesetzt werden?
  • Was ist bis zum 17. Januar 2025 noch zu tun? 
    • Identifizierung der fehlenden Schritte zur finalen Vorbereitung auf DORA
    • Praxistipps zur Optimierung bestehender Prozesse und Systeme

13:30 - 15:00 Uhr

Christopher Beindorff

Rechtsanwalt/ Fachanwalt IT-Recht
AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Er ist seit 20 Jahren als Rechtsanwalt tätig, 11 Jahre davon als Fachanwalt für IT-Recht. Zu seinen Tätigkeits-Schwerpunkten gehört das IT-Vertragsrecht, das Datenschutzrecht und die Umsetzung regulatorischer Vorgaben im IT-Recht mit dem Focus auf Cybersicherheit.

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Bei der Bestellung von Filmen beachten Sie bitte, dass Seminaraufzeichnungen nur von den freigeschalteten Personen genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt und kann rechtliche Konsequenzen haben. In seltenen Fällen können technische Gründe die Bereitstellung einer Aufzeichnung verhindern. Wir bitten um Ihr Verständnis

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 1,5 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

Film + Seminardokumentation
249,00 €
21.11.2024
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Christina Schöning
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Christopher Beindorff
Rechtsanwalt/ Fachanwalt IT-Recht
AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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