Grundlagen- und Expertenwissen für die (neue) MaRisk-Auslagerungsbeauftragten-Funktion in 4 Online-Modulen vom 05.10. - 06.10.2023 und 09.10 - 23.10.2023
Modul 1 - Aufsichtsrechtliche Anforderungen zum Outsourcing und Aufgaben des Auslagerungsbeauftragten; Termin: 05.10.2023 (10.00 bis 13.00 Uhr)
- Organisatorische Einordnung des Auslagerungsmanagements
- Abgrenzung der Funktion im Governance-Modell der drei Linien
- Auslagerungen als Schwerpunkt der MaRisk, BAIT und EBA – aufsichtliche Erwartungen an die praktische Umsetzung
- Was bedeutet DORA und welche Auswirkungen hat das auf die Auslagerungssteuerung?
- Allgemeine Anforderungen an die Steuerung von wesentlichen und unwesentlichen Auslagerungen
- Strategische Vorgaben für die Steuerung der Auslagerungen
Modul 2 - Implementierung des Auslagerungsmanagements; Termin 06.10.2023 (10.00 bis 13.00 Uhr)
- Praxisgerechte ablauforganisatorische Ausrichtung der Auslagerungssteuerung
- Konkrete(!) Anforderungen an die Risikoanalyse und die Vertragsgestaltung bei neuen Auslagerungsverhältnissen
- Anpassungsbedarf bei bestehenden Vertragsverhältnissen aufgrund der letzten MaRisk-Novelle
- Führung des Auslagerungsregisters und Einhaltung der Meldevorschriften
- Best Practice-Lösungen für das Zusammenspiel zwischen Risikomanagement, Prozessverantwortlichen, Auslagerungsbeauftragtem, Interner Revision und Geschäftsleitung
Modul 3 - Überwachung des Auslagerungsmanagements; Termin 09.10.2023 (10.00 bis 13.00 Uhr)
- Effektive Instrumente der Dienstleisterüberwachung (SLA-Überwachung, Zertifizierung des dienstleisterbezogenen IKS (z. B. nach IDW PS 951), Auswertung von Berichten des Risikomanagements und der Internen Revision des Dienstleisters)
- Regelkreislauf der Überprüfung (z. B. Risikoanalyse) und Anpassung (z. B. Veränderung der Wesentlichkeitseinstufung)
- Wichtige zentrale Kontroll- und Überwachungshandlungen des Auslagerungsbeauftragten
- Vorgehensweise im Fall von Leistungsstörungen bzw. des Dienstleisterausfalls
- Anforderungen an die regelmäßige und anlassbezogene Berichterstattung mit konkreten Praxisbeispielen
Modul 4 - Die Praxis des Auslagerungsmanagements - Dos and Don´ts für Auslagerungsbeauftragte; Termin 10.10.2023 (10.00 bis 13.00 Uhr)
- Die Rolle der Auslagerungsbeauftragten-Funktion und deren Aufgaben: Hinweise für die Zusammenarbeit im Team, mit anderen Funktionen der Bank und mit externen Stellen
- Auslagerungsmanagement in Praxisfällen: Sie erhalten viele wertvolle Hinweise für die Umsetzung des zuvor gelernten in der Bankpraxis
- Erkenntnisse aus aktuellen bankaufsichtlichen Prüfungen nach § 44 Abs. 1 KWG: Diese Punkte sollten Sie auf jeden Fall rechtzeitig geklärt haben
- Insiderwissen und Lessons-Learned rund um den Fremdbezug von Dienstleistungen: Wo hakt es in der Regel und wie können Sie Schwachstellen umgehen?
Am Ende der Seminarreihe erhalten die Teilnehmer nach erfolgreicher Beantwortung von Kontrollfragen das FCH-Zertifikat „Zertifizierter Auslagerungsbeauftragter (FCH)“ als dokumentierten Qualifizierungsnachweis.
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei zeitgleicher Anmeldung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.