Dr. Karsten Geiersbach, Bereichsdirektor Interne Revision der Kasseler Sparkasse[1]
I. Einleitung
Irgendwann ist es soweit: Das Schreiben der Bankenaufsicht liegt vor und die Prüfung des Geschäftsbetriebs nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG wird angekündigt. Jetzt gilt es nicht in „Panik“ zu verfallen, sondern die richtigen Schritte zu unternehmen, um die anstehende Prüfung für alle Beteiligten zufriedenstellend vorzubereiten. An dieser Stelle kann auch die Interne Revision einen wertvollen Beitrag liefern. Welche Schritte und Maßnahmen das sein können, das soll in diesem Beitrag vorgestellt werden. Diese sind subjektiv und mit der Revisionsbrille geschrieben; sie orientieren sich an den Zielen Transparenz sowie einem guten Prüfungsergebnis, also so wenig Feststellungen wie möglich. Auch wenn es bei einer Prüfung eigentlich um Fachthemen geht, so kann der Verlauf einer Prüfung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 KWG aufgrund der Intensität und der Anspannung aber dennoch sehr emotional werden.
Einen guten Einblick, u. a. in die Aufgabenverteilung zwischen den Bankenaufsehern, gibt die Richtlinie zur Durchführung und Qualitätssicherung der laufenden Überwachung der Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute durch die Deutsche Bundesbank (Aufsichtsrichtlinie), in Ergänzung zu dem § 7 Abs. 1 KWG, auf die im Rahmen dieses Beitrages jedoch nicht näher eingegangen werden kann. [...]
Beitragsnummer: 10770