Samstag, 28. November 2020

Zunehmende Bedeutung von HR-Compliance in der Kreditwirtschaft

Marcus Michel, Vorstand FCH Gruppe AG

Das Themenfeld Compliance im Personalwesen ist sehr vielschichtig und die Anforderungen an ein regelkonformes Verhalten steigen in den letzten Jahren stetig an. Gleichzeitig rutscht damit auch HR in der Kreditwirtschaft deutlich mehr in den Fokus der internen und externen Prüfer. Die Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer Vorgaben sowie auch ethischer und moralischer Verpflichtungen ist für ein Kreditinstitut im Alltag nicht immer einfach und stellt gerade das Personal vor zahlreiche Herausforderungen.

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor eines Kreditinstitutes sind letztlich dessen Mitarbeiter. Nahe an den Mitarbeitern ist auf Grund ihrer Aufgabenstellung die Personal-Abteilung. Zu den klassischen HR-Aufgaben gehören die Rekrutierung, die Entwicklung und Verwaltung des Personals sowie letztlich auch die Abwicklung des Ausscheidens. Es ist daher auch wesentliche Aufgabe des Personalwesens, dafür Sorge zu tragen, dass innerhalb der Bank/Sparkasse Prozesse herausgearbeitet und etabliert werden, die eine konsequente, angemessene und verhältnismäßige Sanktionierung der begangenen Pflichtverletzungen sicherstellen.

 

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Auch innerhalb des Personalwesens selbst muss das sog. Vier-Augen-Prinzip gelten. Das gerade hier sicherstellen soll, das durch die Einführung einer Kontrolle bei wichtigen Prozessen (z. B. Gehaltzahlungen, Eingruppierungen…) kein missbräuchliches Verhalten an den Tag gelegt wird. Dazu müssen die entsprechenden Prozesse erfasst, dokumentiert und auch regelmäßig evaluiert werden, was immer noch in vielen Kreditinstituten in den Personalbereichen ein Manko ist.

Eine besondere Herausforderung bei der Beachtung von Compliance im Personalwesen ist insbesondere die immer weiter zunehmende Komplexität und teilweise auch Widersprüchlichkeit von Regelwerken und Regelungen, die zu beachten sind. Exemplarisch sei hier z. B. die Vorgabe der aufsichtsrechtlich einzuhaltenden Institutsvergütungsverordnung im Verhältnis zu bestehenden individualrechtlichen Vergütungszusagen in (alten) Arbeitsverträgen genannt.



Das primäre Ziel einer funktionsfähigen Compliance-Stuktur innerhalb des Personalwesens ist es, dass das Kreditinstitut von Haftungsrisiken geschützt wird, indem sichergestellt wird, dass die jeweiligen Mitarbeiter sich selbst regelkonform verhalten. Dadurch werden drohende Schäden für das Unternehmen präventiv abgewendet. Auch Imageschäden, die oftmals gerade in der Kreditwirtschaft weitreichende und langfristige Folgen haben, sollen präventiv verhindert werden.

Ein funktionsfähiges Compliance-System dient damit in erster Linie der Schadensabwehr.

Exemplarisch für Compliance-Systeme im HR-Bereich können z. B. der Bewerberprozess (z. B. Einhaltung des AGG), Social-Media-Guidlines (z. B. Verhalten im Netz, um Imageschäden vom Unternehmen abzuhalten), Einrichtung einer Whistleblower Hotline (um z. B. frühzeitig schadhaftes Verhalten anonym anzeigen zu können), ein vorausschauendes Kapazitätsmanagement, um gerade in einem stark umkämpften Fachkräftebereich frühzeitig Nachfolgelösungen zu finden, aber auch die Sicherstellung der regulatorischen Weiterbildung, um gerade im dem stark regulierten Bereich der deutschen Kreditwirtschaft frühzeitig auf die Anforderungen reagieren zu können.

Der Bereich der HR-Compliance ist in der deutschen Kreditwirtschaft noch relativ wenig entwickelt. Größere Institute mussten mit der Einrichtung der Funktion des „Vergütungsbeauftragten“ erste Schritte in diese Richtung gehen und inzwischen gibt es auch in einigen mittelständischen Instituten Spezialisten, die sich insbesondere mit dem Themenfeld der regulatorischen HR-Compliance-Einhaltung (z. B. Vergütung, Sachkunde, Beschäftigtendatenschutz, etc.) intensiv beschäftigen.

Gerade die regulatorischen Vorgaben werden weiter zunehmen (z. B. Sachkundeanforderungen im Bereich des Konsumentenkreditgeschäftes, weitere Verschärfung der Vergütungsregulierung auch für alle CRR-Institute…), daher muss darüber nachgedacht werden, wie gerade auch hier eine Compliance-konforme Organisationsstruktur in den Kreditinstituten sichergestellt werden kann.


Beitragsnummer: 12963

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