Heike Willms, ehem. Westend Bank AG, Senior-Kreditanalystin und Dozentin
I. Einleitung
Im Juni 2023 sagte der Exekutivdirektor Bankenaufsicht der BaFin Raimund Röseler in einem Interview: „In den vergangenen Monaten verdichten sich aber auch die Anzeichen für einen Anstieg der Kreditrisiken aufgrund des konjunkturellen Abschwungs. Das müssen die Institute ebenfalls auf dem Schirm haben. Wie können Banken Kreditausfallrisiken möglichst frühzeitig identifizieren und zumindest adäquat einpreisen? Die MaRisk-Novelle macht dazu klare Vorgaben, etwa bei der Kreditüberwachung und – falls erforderlich – der Neubewertung der Sicherheiten und der Kreditqualität.“ [1] Als Folge der konjunkturellen Entwicklung muss demzufolge die Einrichtung von Verfahren zu einer rechtzeitigen Erkennung von Risiken gem. BTO 1.3.1[2] weiter in den Fokus rücken. Weiterhin muss auch bei der Kreditgewährung gem. EBA/GL/2020/06[3] sowie BTO 1.2.1 der MaRisk eine nachhaltige Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit unter Berücksichtigung von Risiken für die zukünftige Vermögens- und ggf. Liquiditätslage des Kreditnehmers erfolgen. Gerade im Hinblick auf die Bewertung der Aktiva und der nachhaltigen Ertragslage folgt daraus, dass auch Jahresabschlüsse auf kritische Sachverhalte und eine (zu) progressive Bilanzpolitik untersucht werden sollten. Vor diesem Hintergrund steigt die Notwendigkeit, im Rahmen der Prüfung der Kreditwürdigkeit und Ermittlung der Kapitaldienstfähigkeit bilanzpolitische Maßnahmen zu erkennen und deren Auswirkungen auf die Bonität und die Rückzahlungsfähigkeit eines Kreditnehmers einschätzen zu können.
II. Was ist Bilanzpolitik [...]
Beitragsnummer: 22201