Dienstag, 30. April 2024

Relevanz des unternehmerischen Frühwarnsystems für Kreditinstitute

Die Risikofrüherkennung ist für haftungsbeschränkte Gesellschaften gem. § 1 StaRUG ein Muss. Die Gründe hierfür liegen in wirtschaftlich volatilen Zeiten auf der Hand

Anne Nickert, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Steuerrecht, Verwaltungsrätin und

Cornelius Nickert, Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht, CVA (Certified Valuation Analyst), beide Partner der Nickert & Nickert RAe & StB PartG mbB, Offenburg

 

I. Einleitung

Die Bank ist – was die Zukunft ihrer Unternehmenskunden betrifft – grundsätzlich „blind“: Zahlen und Informationen über ihre Kunden erhält sie in erster Linie anhand von Jahresabschlüssen und BWAs. Die Informationen daraus betreffen denklogisch Sachverhalte, die in der Vergangenheit liegen. Gleiches gilt für die daraus generierten (historischen) Kennzahlen. Trifft man Entscheidungen auf dieser Grundlage, unterstellt man implizit die sog. Zeitstabilitätshypothese, also dass die Vergangenheit repräsentativ für die Zukunft ist. Diese Annahme ist zumindest in diesen aktuellen unsicheren Zeiten nicht sachgerecht.

Interessant und auch erforderlich wären daher auch Informationen, die die Zukunft und die weitere Lebensfähigkeit/Solvenz bzw. den zukünftigen Erfolg des Kunden betreffen. In großem Maße trifft das damit die – naturgemäß unsicheren – Chancen und Risiken des jeweiligen Unternehmens.

Der Beitrag beschäftigt sich daher zum einen mit der Frage, wie die Bank an solche „Zukunftsinformationen“ kommen kann, bzw. inwiefern sie ggf. sogar dazu verpflichtet ist, solche Informationen von ihren Unternehmenskunden einzuholen.


II. Welche Informationen über die Zukunft liegen vor oder sollten im Unternehmen vorliegen?

Jedes Unternehmen sollte eine Planung vorhalten. Jedes haftungsbeschränkte Unternehmen muss kraft Rechtsform eine Planung vorhalten. Wichtig für die Bank ist, zwischen der Planung und der Prognose zu unterscheiden. Die Prognose zeigt auf, mit was im Mittel zu rechnen ist. Sie ist also erkenntnisorientiert. Die Planung zeigt hingegen auf, was zu tun ist, um ein geplantes Ziel zu erreichen. Die Planung ist also handlungsorientiert.

Bei der Planung ist zu beachten, dass die Planung konservativ, ambitioniert, beides in unzähligen Schattierungen, oder realistisch sein kann. Nur eine realistische, also erwartungswertgetreue Planung zeigt auf, was aus Sicht des Managements zu erwarten ist und ist folglich eine Prognose.

Das Salz in der Suppe ist, sowohl bei Planung als auch Prognose, das Risiko. In der Ökonomie besteht Einigkeit, dass unter Risiko das Abweichen von Planung oder Prognose zu verstehen ist. Es umfasst also die Risiken im engeren Sinne (downside risk), aber auch die Chancen (upside risk).


III. Haftungsbeschränkte Unternehmen müssen ein Früherkennungssystem vorhalten [...]
Beitragsnummer: 22594

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