Implementierung eines wirksamen Delikt- und Schadenfallmanagements

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Schwerpunkte des Beratungsangebots

Zum Thema

Materielle Verluste aufgrund von Schadensfällen durch wirtschaftskriminelles Handeln, Missmanagement oder Bearbeitungsfehler können im Einzelfall ein Ausmaß erreichen, das für ein Unternehmen eine ernsthafte Bedrohung darstellen kann. Neben den unmittelbaren wirtschaftlichen Auswirkungen erleiden die geschädigten Banken zudem - aufgrund der meist unvermeidlichen Publizität dieser Vorkommnisse - oftmals einen massiven Vertrauensverlust und eine deutliche Beeinträchtigung ihrer Reputation. Schadenfälle sollten daher jeweils von Beginn an professionell behandelt werden. Hierzu muss für auftretende Delikt-/Schadenfälle entsprechender Handlungsrahmen in Form eines Schadensfallmanagementleitfadens vorhanden sein, der Regelungen zur Vorgehensweise bei der Vielzahl der möglichen strategischen und operativen Facetten von Delikt-/Schadenfällen enthält. 

Eine professionelle sowie vollständige Aufdeckung, Aufklärung und Aufarbeitung von bekannt werdenden Unregelmäßigkeiten sollte schon allein im ureigenen Interesse einer Geschäftsleitung eines Unternehmens sowie deren Anteilseigner liegen; zudem bestehen für die Geschäftsleitung auch entsprechende grundsätzliche (aufsichts-)rechtliche Pflichten. Schadenfälle sind nicht planbar - planbar ist dagegen die Reaktion auf derartige Ereignisse (einschließlich der Hinzuziehung von spezifischer Fachexpertise).


Vorgehen

Bei der Aufarbeitung von Unregelmäßigkeiten geht es darum, 

  • präzise den Sachverhalt mit allen Hintergründen sowie der konkreten Vorgehensweise unter Beachtung und Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen zu ermitteln, einschließlich des materiellen Ausmaßes und der Höhe des voraussichtlichen Schadens,
  • alle möglichen Maßnahmen zur Schadensminimierung/-rückgewinnung sowie
     – sofern erforderlich – zur Widerherstellung der Reputation auszuschöpfen,
  • Schwachstellen im IKS des Unternehmens sowie Fehlverhalten der beteiligten Mitarbeiter und Führungskräfte aufzuzeigen und ausgehend hiervon Maßnahmen zur Optimierung von Arbeitsabläufen bzw. -prozessen sowie des IKS zu erarbeiten („Lessons Learned“), 
  • zum passenden Zeitpunkt die erforderlichen angemessenen und zielführenden Entscheidungen zu treffen sowie Einzelmaßnahmen einzuleiten. 


Ergebnisse

Nach Implementierung der entsprechenden Prozesse ist das Institut in der Lage, kurzfristig auf Delikt- und Schadensfälle jedweder Art schnell und angemessen zu reagieren, ohne dabei vermeidbare Fehler zu produzieren, die in der Folge im schlechtesten Fall mehr Folgen/Konsequenzen bedeuten, als durch den eigentlichen Delikt-/Schadensfall ohnehin bereits entstanden sind.

Dabei gilt stets der Grundsatz: „Wann baute Noah seine Arche? VOR der Sintflut.“

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