Auslagerung des Ombudsmanns für Heilberufe
Wir übernehmen die Whistleblower-Funktion für Sie
Inhaltsverzeichnis:
Schwerpunkte des Beratungsangebots
Zum Thema
Wir stellen es unseren Mitarbeitern und Kollegen häufig noch frei Hinweise zu rechtlichen Verstößen anonym abzugeben, das senkt deren Hemmschwelle und erhöht die Chance der Praxis- oder Klinikleitung, sensible Informationen auch zu erhalten.
Bei kleineren Praxen oder Kliniken gestaltet es sich allerdings schwierig, diese Anonymität auch zu gewährleisten. Denn schnell können bei wenigen Mitarbeitern durch die Art des Hinweises oder die Formulierung Rückschlüsse auf den Mitarbeiter gezogen werden. Um solche Situationen zu vermeiden bietet sich ein unabhängiger externer Ombudsmann an.
Aber auch wenn Sie in größeren Praxen oder Kliniken die Vertraulichkeit der Informationen und die erfahrene, kompetente Wertung sicherstellen wollen - schalten Sie die FCH Compliance GmbH als Mittler zwischen dem Hinweisgeber als Melder und der Praxis/ Klinik. Hinweise gehen direkt an den erfahrenen Ombudsmann der FCH Compliance GmbH und von dort aus zur Klärung – wenn notwendig – in anonymisierter Form zurück zu Ihnen.
Wir legen Wert auf Fairness aller Beteiligten – sowohl im Umgang mit Hinweisgebern als auch mit Beschäftigten, die von einem Vorwurf betroffen sind.
Ihre konkreten Vorteile:
- Erfahrener Rechtsanwalt als Ombudsmann
- Möglichkeit weiterer Sachverhaltsklärung
- Höchstmögliche Vertraulichkeit und dadurch Akzeptanz in der Praxis/ Klinik
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