Auslagerung des WpHG-Compliance-Beauftragten
Wir übernehmen die WpHG-Compliance Funktion für Ihr Institut
Inhaltsverzeichnis:
Schwerpunkte des Beratungsangebots
Auslagerung bedeutet Vertrauen – und das muss man sich erarbeiten.
Wir bieten bereits seit einigen Jahren erfolgreich unseren Mandanten an, die Aufgabe der WpHG-Compliance-Funktion zu übernehmen. Im Beauftragtenwesen geht die Auslagerung aufgrund der Verantwortung des Themas über eine reine Dienstleistungserfüllung hinaus. Wir stimmen den Umfang risikoorientiert und passgenau auf Ihr Unternehmen ab und gewährleisten eine aufsichtskonforme Ausgestaltung der WpHG-Compliance-Funktion gemäß den Regularien von MaComp, MiFID II und dem WpHG.
Unsere Beauftragten profitieren von unserem FCH-Netzwerk und transferieren dieses Wissen in Ihr Haus. Die große Erfahrung unserer Mitarbeitenden sorgt – auch im Vertretungsfall - für eine reibungslose Organisation von Abstimmungen, Prozessen und Prüfungen.
Für Ihre Belegschaft stehen durchgehend kompetente und präsente Ansprechpartner für alle Fragen der WpHG-Compliance zur Verfügung.
Neben der persönlichen Abstimmung mit der Dienstleistersteuerung erfolgt eine kontinuierliche Information unserer Mandanten durch die Übermittlung der Quartals- und Jahresberichte der Internen Revision des FCH sowie der Berichterstattung über die Prüfung nach IDW PS 951.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Risikoorientierte und individuelle Ausgestaltung der WpHG-Compliance-Funktion
- Erfahrene Beauftragte mit Zugriff auf ein größen- und säulenübergreifendes Netzwerk
- Prüfungssichere Organisations- und Prozessabläufe
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