7. MaRisk Novelle - rechtzeitige, effizient und prüfungssichere Umsetzung

Prüfungssichere & effiziente Ausgestaltung der (neuen) Kreditprozesse

Inhaltsverzeichnis:

Schwerpunkte des Beratungsangebots

Zum Thema

Mit der Konsultationsfassung der 7. MaRisk Novelle (06/2022) vom 26. September 2022 hat die BaFin den Entwurf der nationalen Umsetzung  der EBA/GL/2020/06 Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung mit dem Ziel der Schaffung einheitlicher Standards zur Verbesserung der Kreditqualität veröffentlicht.   EZB-beaufsichtigte Institute sind zur grundsätzlichen Einhaltung bereits seit 30.06.2021 verpflichtet. Im Umfang und auch in die der Detaillierung übertreffen die Guidelines die bisher gültigen MaRisk. National ist die rechtliche Umsetzung Ende 2022 geplant.  Die bankspezifische Umsetzung wird sowohl zur Präzisierung der strategischen Dokumente vor allem betreffs der konkreten überwachbaren Risikozielvorgaben als auch der internen Kreditarbeitsanweisungen führen. Im Mittelpunkt der letzteren stehen vor allem die bankinternen Verfahren zur Kreditvergabe und Kreditüberwachung. Dabei werden konkrete Vorgaben und Vorschläge zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer vor allem in Abhängigkeit der Größe dieses und der Spezifika der Kredite getätigt. Im Fokus steht dabei die Überprüfung der nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit inkl. notwendiger Szenarioanalysen.   Anforderungen an die Risikofrühwarnsyteme, die Immobilienbewertung und die risikoadäquate Bepreisung, Datenverfügbarkeit und -qualität werden konkretisiert.

Vorgehen

  • Gap Analyse inkl. Ableitung Handlungsbedarf
    1. Strategische Dokumente
    2. Arbeitsanweisungen
  • Erstellung Umsetzungsvorschläge inkl. Dokumentation der Nutzung möglicher Öffnungsklauseln
  • Anpassung der bankinternen Dokumentationen (Strategie, Arbeitsanweisungen, Dokumentationen/Vorlagen im Kreditprozess),
  • Ggf. Anpassung der bankinternen Berichterstattung/Reporting (z. B. Ziel-/ Limitüberwachung, Plausibilisierung Frühwarnsystem)
  • Ggf. Begleitung technischer Weiterentwicklungen
  • Erstellung Abschlussdokumentation des Projektes.

 

Das konkrete Vorgehen kann auch nur einzelne Bausteine oder Teile der 7.MaRisK Novelle/ EBA Guideline enthalten und wird mit dem Auftraggeber vorab festgelegt. Ein fachlicher Workshop zur Vermittlung der wesentlichen Anforderungen der 7.. MaRisk-Novelle /EBA Guideline kann ebenso wie Umsetzungsschulungen der Bankmitarbeiter in den Beratungsauftrag integriert werden.

Ergebnisse

Ziel ist es, individuell die institutsspezifische Umsetzung der umfangreichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu überprüfen, institutsspezifischen Konkretisierungs- und Änderungsbedarf zu erkennen, einen Lösungsansatz zu erarbeiten und umzusetzen. Dabei steht eine sachgerechte und dennoch effiziente/fehlerminimierende Implementierung der neuen Vorgaben im Mittelpunkt.

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