7. MaRisk Novelle - Prüfung und Selbstprüfung der Umsetzung
Prüfungssichere & effiziente Ausgestaltung der (neuen) Kreditprozesse
Schwerpunkte des Beratungsangebots
Zum Thema
Mit dem Inkrafttreten der wesentlichen Änderungen der 7. MaRisk Novelle zur Kreditvergabe und - überwachung zum 01.01.2024 treten diese auch in den Prüfungsfokus. Im Umfang und auch in die der Detaillierung übertreffen die aus den Guidelines abgeleiteten Anforderungen die bisher gültigen MaRisk. Die bankspezifische Umsetzung hat sowohl zur Präzisierung der strategischen Dokumente vor allem betreffs der konkreten überwachbaren Risikozielvorgaben als auch der internen Kreditarbeitsanweisungen geführt. Im Mittelpunkt der letzteren stehen vor allem die bankinternen Verfahren zur Kreditvergabe und Kreditüberwachung. Dabei geht es um die Umsetzung von konkreten Vorgaben und Vorschlägen zur Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer vor allem in Abhängigkeit der Größe dieses und der Spezifika der Kredite . Im Fokus steht dabei die Überprüfung der nachhaltigen Kapitaldienstfähigkeit inkl. notwendiger Szenarioanalysen. Anforderungen an die Risikofrühwarnsyteme, die Immobilienbewertung und die risikoadäquate Bepreisung, Datenverfügbarkeit und -qualität wurden konkretisiert.
Vorgehen
- Gap Analyse inkl. Ableitung offener Handlungsbedarf
- Strategische Dokumente
- Arbeitsanweisungen
- Plausibilisierung und Erstellung Umsetzungsvorschläge inkl. Dokumentation der Nutzung möglicher Öffnungsklauseln
- Check der Anpassung der bankinternen Dokumentationen (Strategie, Arbeitsanweisungen, Dokumentationen/Vorlagen im Kreditprozess),
- Ggf. Anpassung der bankinternen Berichterstattung/Reporting (z. B. Ziel-/ Limitüberwachung, Plausibilisierung Frühwarnsystem)
- Ggf. Begleitung technischer Weiterentwicklungen
Das konkrete Vorgehen kann auch nur einzelne Bausteine oder Teile der 7.MaRisK Novelle/ EBA Guideline enthalten und wird mit dem Auftraggeber vorab festgelegt. Ein fachlicher Workshop zur Vermittlung der wesentlichen Anforderungen der 7.. MaRisk-Novelle /EBA Guideline kann ebenso wie Umsetzungsschulungen der Bankmitarbeiter in den Beratungsauftrag integriert werden.
Ergebnisse
Ziel ist es, individuell die institutsspezifische Umsetzung der umfangreichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu überprüfen, institutsspezifischen Konkretisierungs- und Änderungsbedarf zu erkennen, einen Lösungsansatz zu erarbeiten und umzusetzen. Dabei steht eine sachgerechte und dennoch effiziente/fehlerminimierende Implementierung der neuen Vorgaben im Mittelpunkt. Gern kann das flexible Angebot auch zur Prüfungsunterstützung oder als interner Umsetzungscheck zur Vorbereitung einer § 44 KWG- Prüfung genutzt werden.
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