Einsparpotenziale beim Einsatz von Kreditsicherheiten

MaRisk / CRR Konformität-Eigenmittelersparnis - Reduzierung Aufsichtliche EWB - erhöhte Risikotragfähigkeit

Inhaltsverzeichnis:

Schwerpunkte des Beratungsangebots

Zum Thema

Aufsichtsrechtliche Änderungen und Erweiterungen erfordern es, den effektiven und rechtlich nachhaltigen Einsatz von Kreditsicherheiten zu überprüfen und die bankinternen Prozesse zur Sicherheitenhereinnahme, - bewertung und -überprüfung hinsichtlich Effizienz und Qualität zu hinterfragen. Durch Änderung der CRR in 2019 wurde der sogenannte Back-Stopp Mechanismus zur Bildung von Abzugspositionen vom Kernkapital bei notleidenden Krediten eingeführt. Bei Erfüllung der Anforderungen der CRR und Ansatz von Sicherheiten im Rahmen der Eigenmittelanzeigen kann der Abzug reduziert und somit wertvolles Kapital gespart und die Eigenkapitalrendite verbessert werden. Hierzu sind die Prozesse und auch die technische Dokumentation zur Erfüllung der konkreten CRR Anforderungen eindeutig zu fixieren.

Ergänzend sind die Anforderungen der 6. und 7. MaRisk-Novelle vor allem betreffs Immobiliensicherheiten zu beachten. Darüber hinaus wurde durch die Reduzierung der Großkreditgrenzen und der Einführung der Pflichtsubstitution (Sicherheitengeber wird Großkreditnehmer) im Rahmen der CRR II Umsetzung zum 28.06.2021 die aufsichtliche Notwendigkeit erhöht.

Vorgehen

  • Gap Analyse inkl. Ableitung Handlungsbedarf betreffs der bankspezifischen Hauptsicherheiten
  • Erstellung Umsetzungsvorschläge mit dem Ziel Eigenmittelersparnis/erhöhte Risikotragfähigkeit
  • Anpassung der bankinternen Dokumentationen/Arbeitsanweisungen inkl. Optimierung
  • Erstellung der jährlichen Überprüfungsvorlage und Änderungsvorlagen "Eingesetzte Wertermittlungsverfahren und Bearbeitungsgrundsätze Sicherheiten" (Anforderung 6. MaRisk Novelle)
  • Ggf. Anpassung des bankinternen Reporting/Qualitätssicherung
  • Ggf. fachliche Begleitung technischer Weiterentwicklungen
  • Erstellung Abschlussdokumentation.

 

Das konkrete Vorgehen kann auch nur einzelne Bausteine enthalten und wird mit dem Auftraggeber vorab festgelegt. Ein fachlicher Workshop zur Vermittlung der wesentlichen fachlichen Anforderungen rund um Kreditsicherheiten kann ebenso wie Umsetzungsschulungen der Bankmitarbeiter in den Beratungsauftrag integriert werden.

Ergebnisse

Ziel ist es, individuell die institutsspezifische Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu überprüfen, institutsspezifischen Konkretisierungs- und Änderungsbedarf zu erkennen und Lösungsansätze zu erarbeiten und umzusetzen. Im Fokus steht dabei die sachgerechte und dennoch effiziente/fehlerminimierende Implementierung bei gleichzeitiger Erhöhung der Eigenmittelrentabilität und Risikotragfähigkeit.

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