IT-Dienstleister effizient & effektiv managen

Kosten- und Wettbewerbsvorteile durch schnelle und sichere Umsetzung der Anforderungen der Bankenaufsicht

Inhaltsverzeichnis:

Schwerpunkte des Beratungsangebots

Zum Thema

Die jüngste Novelle der "Mindestanforderungen an das Risikomanagement" der Kreditinstitute (MaRisk) und der "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT" (BAIT) wird die Kreditinstitute künftig zu einer intensiveren Überwachung ihrer Dienstleister zwingen. Hervorzuheben ist dabei insbesondere der Nachweis eines angemessenen und wirksamen dienstleistungsbezogenen Internen Kontrollsystems (IKS) sowie einer wirksamen Internen Revision, sofern die Prüfungsrechte nicht vom auslagernden Institut selbst wahrgenommen werden. Als auslagerndes Institut sollten Sie diese neuen Anforderungen kennen, damit Sie bei der Aktualisierung von Auslagerungsverträgen und der Einrichtung interner Prozesse, etwa zur Einrichtung eines dienstleistungsbezogenen IKS die richtigen Impulse setzen können.

Vorgehen

  • Auslagerungen als Schwerpunkt der MaRisk, BAIT – bankaufsichtliche Erwartungen an die praktische Umsetzung
  • Allgemeine Anforderungen an die Steuerung von wesentlichen und unwesentlichen Auslagerungen
  • Konkrete(!) Anforderungen an die Risikoanalyse und die Vertragsgestaltung bei Auslagerungsverhältnissen
  • Anpassungsbedarf bei bestehenden Vertragsverhältnissen aufgrund der MaRisk-Novelle 2021
  • Überblick über die Instrumente der Banken für die Dienstleisterüberwachung (SLA-Überwachung, Zertifizierung des dienstleisterbezogenen IKS (z. B. nach IDW PS 951), Auswertung von Berichten des Risikomanagements und der Internen Revision des Dienstleisters)
  • Vorgehensweise im Fall von Leistungsstörungen bzw. des Dienstleisterausfalls
  • Umgang mit Informations- und Prüfungsrechten 

Ergebnisse

Wir verschaffen Ihnen in kurzer Zeit einen Überblick über die Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit Ihres Auslagerungsmanagements. Wir besprechen mit Ihnen die Ergebnisse und geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen, die Sie zusammengefasst in einem Abschlussbericht erhalten.

Beratungsangebot anfordern

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