§ 15 GwG - Verstärkte Sorgfaltspflichten im Fokus der BaFin 2025!

PePs im KYC-Prozess schnell identifizieren • Umgang mit Kunde & Transaktionen aus Hochrisikoländern optimieren • Compliance-Checks für Korrespondenzbanken standardisieren
Seminarnummer: SE2504027
Interessant für die Bereiche: Compliance

Vorgaben und Grundlagen zum Risikomanagement, Systematik der Sorgfaltspflichten

  • Gesetzliche Rahmenbedingungen: § 4 GwG und § 25h KWG
  • Allgemeine, vereinfachte und verstärkte Sorgfaltspflichten (§§ 10, 14, 15 GwG)
  • Relevante Neuerungen aus den BaFin AuA
  • Identifikation und Einstufung von Risiken: Welche Methoden zur Risikoklassifizierung sind effektiv?
  • Anforderungen der BaFin: Umsetzung der regulatorischen Erwartungen

Identifikation und Überprüfung politisch exponierter Personen (PEPs)

  • Definition und rechtliche Einordnung von PEPs (§ 1 Abs. 12-14 GwG)
  • Automatisierte Screening-Verfahren zur schnellen Identifikation
  • Risikoerhöhung durch familiäre und geschäftliche Verflechtungen - worauf muss geachtet werden?
  • Verstärkte Sorgfaltspflichten: Genehmigungsprozesse, Mittelherkunftsnachweise, kontinuierliche Überwachung

Umgang mit Kunden und Transaktionen aus Hochrisikoländern

  • Definition und Einstufung von Hochrisikoländern gemäß EU-Verordnung und FATF-Listen
  • Erweiterte Prüfpflichten: Dokumentationsanforderungen, Mittel- und Vermögensherkunftsnachweise (§ 15 Abs. 5 GwG)
  • Fallstricke bei der Geschäftsbeziehung mit Kunden aus Hochrisikoländern
  • Umsetzung einer risikobasierten Überwachung und Best Practices

Korrespondenzbankbeziehungen

  • Regulatorische Anforderungen an Korrespondenzbankbeziehungen (§ 15 Abs. 7 GwG)
  • Identifikation und Bewertung des Respondenten: Wie funktioniert die Reputationsprüfung und welche Kontrollmechanismen können/sollen angewandt werden?
  • Verpflichtende Maßnahmen: Due-Diligence-Prozesse, Genehmigungspflichten, Ausschluss von Bank-Mantelgesellschaften
  • Herausforderungen und Lösungsansätze bei der laufenden Überwachung

Case Study: Praktische Umsetzung der verstärkten Sorgfaltspflichten

  • Analyse eines realen Fallbeispiels mit typischen Herausforderungen
  • Identifikation von Versäumnissen in der Due Diligence
  • Ableitung von Lessons Learned und Handlungsempfehlungen
  • Diskussion: Best Practices zur Stärkung der Compliance-Kultur

09:30 - 12:30 Uhr

Michael Kast

Abteilungsleiter Compliance
Sparkasse Ulm

Über 10 Jahre Erfahrung im Bereich Geldwäsche und MaRisk-Compliance sowie seit vielen Jahren auch im Bereich WP-Compliance. Mit seinem Schwerpunkt im Bereich Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirkt(e) er auch in diversen bundesweiten Projekten der S-Finanzgruppe mit.

Holger Pauco-Dirscherl

Senior Financial Crime Specialist

Senior Financial Crime Professional mit fast 20 jähriger Geldwäsche Berufserfahrung in unterschiedlichen Instituten, unter anderem bei großen nationalen und internationalen Kreditinstituten. U.a. CAMS - Certified Anti-Money Laundering Specialist.

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 3 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

30.04.2025
09:30 - 12:30 Uhr
Online
469,00 €

Buchen Sie rechtzeitig über den Webshop und profitieren Sie von unserem Frühbucherrabatt! Bei einer Buchung bis 4 Wochen vor dem Seminar, erhalten Sie 10 % Nachlass!

Ihr Ansprechpartner

Vanessa Maryam Mehrsadeh
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihre Dozenten

Michael Kast
Abteilungsleiter Compliance
Sparkasse Ulm


Holger Pauco-Dirscherl
Senior Financial Crime Specialist


Termin

30.04.2025

09:30 bis 12:30 Uhr

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