Die Erfüllung der Anforderungen des § 18 KWG gestalten sich zunehmend schwieriger. Selbst wenn sich dies nicht unbedingt aus dem originären Wortlaut des Paragrafen direkt erschließt. Vielmehr gibt es diverse Facetten und Möglichkeiten, den Anforderungen zu entsprechen. In diesem Seminar werden u. a. die Unterschiede zwischen einer Erst-, laufenden und anlassbezogenen Offenlegung herausgearbeitet. Ein Eingang der definierten/angeforderten Unterlagen allein, erfüllt die Anforderungen des § 18 KWG noch nicht. Es kommt vielmehr auf die fristgerechte Auswertung an. Doch welche Fristen gelten wann? Und noch viel wichtiger: Was ist zu beachten, wenn die Anforderungen des § 18 KWG NICHT erfüllt sind?
26.06.2025 - 01.07.2025
Produktnummer: SE2506008
In diesem Fokus-Seminar finden Sie Antworten auf die Fragen zur Offenlegung, Einhaltung der Fristen und Hilfestellungen für Fälle bei denen die Anforderungen nach §18 KWG nicht eingehalten sind.
Seminarinhalte:
Unterschiede bei Erst-, laufender und anlassbezogener Offenlegung
Auswertungsfristen und Notwendigkeit deren Einhaltung
Umgang mit Fällen, bei welchen § 18 KWG nicht mehr erfüllt ist
09:30 - 12:30 Uhr
Susanne Praß
Fachrevisor Kredit- und VertriebsrevisionSparkasse Essen
Susanne Praß ist Sparkassenbetriebswirtin und seit 2003 Fachrevisorin in der Abteilung Kredit- und Vertriebsrevision der Sparkasse Essen.
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Susanne PraßFachrevisor Kredit- und VertriebsrevisionSparkasse Essen
27.06.2025
09:30 bis 12:30 Uhr
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