Abgrenzung Verbraucher/Unternehmer als Stolperstein im Kreditbereich

Einordnung Verbraucher/Unternehmer • Rechtsfolgen bei fehlerhafter Zuweisung • Unterschiede Aufsichtsrecht - Zivilrecht - Steuerrecht • Einfluss MoPeG auf Klassifizierung

Häufig stellt sich im Kreditgeschäft die Frage, ob es sich bei dem/den Kreditnehmer/n um einen Verbrauer oder um einen Unternehmer handelt. Als herausfordernd erweist sich zum Beispiel die Einstufung von Immobiliensammlern, Freiberuflern oder (e)GbRs. Oftmals ist hier eine eindeutige Entscheidung nicht möglich – viele Entscheidungen sind eher den Graubereichen zuzuordnen. Gerade in diesen Fällen ist eine intensive Auseinandersetzung mit dem Kunden – und eine transparente und nachvollziehbare Dokumentation der Entscheidungsfindung – unbedingt angezeigt. Zu weitreichend wären die Folgen der aufgrund einer oberflächlichen Betrachtung getroffenen falschen Zuordnungsentscheidung. Vor allem in einer Schieflage des Kreditnehmers wirkt sich dies negativ auf die Handlungsoptionen des Kreditinstituts aus. Denn der Verbraucher kann andere (und mehr) Rechte geltend machen, als die, die im vermeintlich korrekten Vertragswerk festgehalten sind.

 

Die korrekte Einstufung schafft damit die Grundlage für ein durchsetzbares Vertragswerk. Erweitern Sie mit diesem Seminar Ihre Expertise hierzu. Auf Basis der rechtlichen Grundlagen und Entscheidungen hierzu steigen die Referenten in die Praxis ein: Welche Graubereiche gibt es und wie kann eine nachvollziehbare Entscheidung möglichst sicher getroffen werden?

 

Seminarnummer: SE2409030
Interessant für die Bereiche: Kreditgeschäft & Immobilienfinanzierung, Bankrecht

Rechtliche Relevanz der Abgrenzung Verbraucher/Unternehmer

  • Einblick in die Auswirkungen der Verbrauchereigenschaft
  • Gesetzliche Grundlagen aus § 13 und § 14 BGB 

Herausforderungen bei der genauen Definition

  • Einstieg in die Abgrenzung / Blick in die EBA/GL/2020/06
  • Weitere Begrifflichkeiten und Abgrenzungen
  • Unterschiede bei der Definition im Steuer- und Zivilrecht

Verwaltung eigenen Vermögens

  • Abgrenzungsproblem "private Vermögensverwaltung vs. gewerbliche Tätigkeit"
  • Einblick in die relevante EuGH- und BGH-Rechtsprechung

Spezifika von Nebenerwerbsbetrieben und Dual-Use-Verträgen

  • Unterschiede Nebenerwerbsbetrieb und Dual-Use-Vertrag
  • Auswirkungen auf die Einstufung als Verbraucher oder Unternehmer

Besonderheiten bei Existenzgründern

  • Verbraucherkreditrecht bei Existenzgründern
  • Existenzerweiterung
  • Existenzaufgabe

Besonderheiten bei Personenmehrheiten

  • Personenmehrheit als Verbraucher: WEG und (e)GbR

eGbR in der Praxis

  • Verbraucher oder Unternehmer? – erste Praxisbeispiele  

Darstellung der Rechtsfolgen und Praxisfälle

 

09:30 - 12:30 Uhr

Prof. Dr. Roman Jordans

Rechtsanwalt (of Counsel), Fachanwalt Bank- und Kapitalmarktrecht
CBH Rechtsanwälte Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

Prof. Dr. Roman Jordans, RA, seit 2008 Fachanwalt für Bank-/Kapitalmarktrecht. Langjähriger (Chef-)Justiziar einer Sparkasse. Seit März 2019 bei CBH Rechtsanwälte mit Fokus auf Bankrecht/Prozessführung für und Beratung von Banken. Die Professur für Wirtschaftsrecht (IU) hat er seit Juli 2022 inne.

Benjamin Heinemann

Leiter Geschäfts- und Gewerbekunden
Sparkasse Mittelmosel - Eifel Mosel Hunsrück

Benjamin Heinemann leitet den Bereich Geschäfts- & Gewerbekunden bei der Sparkasse Mittelmosel. Mit umfangreicher Führungserfahrung im Bankwesen & Justiz spezialisiert er sich heute auf gewerbliche Finanzierungen. Er ist Dipl.-Rechtspfleger (FH), Bankfachwirt & Referent für bankrechtliche Themen.

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
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Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 4 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

Film + Seminardokumentation
399,00 €
16.09.2024
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Christoph Martinek
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihre Dozenten

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Benjamin Heinemann
Leiter Geschäfts- und Gewerbekunden
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