Aktuelle und künftige EU-Vorgaben für das Wertpapiergeschäft

ESMA-Organisation ● Nachhaltigkeitspräferenzen in ESMA-GE-Guidelines ● Neue Q & A zu PRIIP-VO/ zu MiFID II ● ZuFinG ● Payment for Orderflow ● Ausblick: RIS & Finfluencer

Die Lektüre und Beachtung der ESMA-Leitlinien, RTS und Q&As gehört zur täglichen Praxis im Wertpapiergeschäft, denn die BaFin übernimmt grundsätzlich die Leitlinien und Fragen und Antworten (Questions and Answers - Q&As) der EBA, der ESMA und der EIOPA sowie des gemeinsamen Ausschusses dieser drei EU-Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities - ESAs) in ihre Verwaltungspraxis. Dieses bedeutet für die Institute, dass sie im Hinblick auf die Umsetzung der zahlreichen aufsichtsrechtlichen Vorgaben ihre Prozesse und Arbeitsanweisungen „ESMA-konform“ auszurichten und stets aktuell zu halten haben. Das Seminar gibt zunächst einen kurzen Überblick über Aufbau und Tätigkeit der ESMA, deren Handlungsinstrumente sowie das Zusammenspiel mit der nationalen Aufsicht. Im Folgenden werden Ihnen praxis-/prozessrelevante ESMA-Vorgaben, wie beispielsweise zu

  • Integration der Nachhaltigkeitspräferenzen in den ESMA-Geeignetheits-Guidelines
  • PRIIP-VO: Neue ESA Q&A
  • Erweiterung der Q & A zu MiFID II
  • Zukunftsfinanzierungsgesetz
  • Payment for Orderflow und Weiteres

und deren Auswirkungen bzw. Umsetzungserfordernisse auf das tägliche Wertpapiergeschäft dargestellt. Schließlich erhalten Sie einen Ausblick zu den erwarteten und teilweise bereits festgelegten Vorgaben der Retail Investment Strategy sowie zu dem ESMA-Diskussionspapier über Digitalisierung der Kundeninformation, auch durch sog. Finfluencer.

 Die Veranstaltung richtet sich an alle Wertpapiergeschäftsbereiche, Compliance, Revision sowie Bankjuristen.

Seminarnummer: SE2407023
Interessant für die Bereiche: Bankrecht, Einlagen-& Wertpapiergeschäft

Themen u.a.:

  •  Aufbau, Tätigkeiten und Handlungsinstrumente der ESMA 
    • Zusammenspiel mit nationaler Aufsicht
    • Level 2- und Level 3 – Handlungsinstrumente (Guidelines, RTS und Q&As), und ihre Bindungswirkung
  •  Integration der Nachhaltigkeitspräferenzen in den ESMA-Geeignetheits-Guidelines
    • Überblick zu den wesentlichen Inhalten der ESMA-Leitlinien
    • Inhalt und Umfang der Angaben zu Nachhaltigkeitspräferenzen
    • negativer Zielmarkt
  • PRIIP-VO: Neue ESA Q&A
  • Erweiterung der Q & A zu MiFID II
  • Zukunftsfinanzierungsgesetz 
    • Sicherheit für die Anleger in Deutschland
    • Eingeschränkter Anwendungsbereich des AGB-Rechts
    • Einführung der Mehrstimmrechtsaktie (§§ 12, 135a AktG-Neu) 
  • Payment for Orderflow und Weiteres 
    • VO 2024/ 791 – RL 2024/ 790
    • BaFin-Statement
    • Verbot des Payment for Orderflow (Art. 39a MiFIR)
    • Synchronisierung von Uhren (Art. 22c MiFIR)
    • Änderung der Definition des Systematischen Internalisierers (Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 MiFID II)​
  • Ausblick:
    • Retail Investment Strategy
      • Zeitplanung für das Gesetzgebungsverfahren
      • Änderungen im Bereich Kundeninformation und Kostentransparenz
      • Änderungen im Bereich Angemessenheit und Geeignetheit
      • Änderungen der Produkt Governance
      • Verbot von Zuwendungen
      • Änderungen der PRIIP-VO
    • ESMA-Diskussionspapier über Digitalisierung der Kundeninformation, auch durch sog. Finfluencer (ESMA35-43-3682)
      • Layering
      • Marketing communications
      • Push notifications

09:30 - 16:30 Uhr

Dirk Beule

Managing Associate General Counsel Rechtsabteilung
HSBC Continental Europe S.A., Germany

Er befasst sich schwerpunktmäßig mit kapitalmarktrechtlichen Fragestellungen, die sich insb. aus den Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen und institutionellen Kunden ergeben. Er ist Kommentator im Assmann/Schneider/Mülbert & Mitherausgeber des Handbuchs des Fachanwalts Bank- und Kapitalmarktrecht.

Dr. Kay Rothenhöfer

Director & Senior Counsel Legal PBC/WM
Deutsche Bank AG

Dort berät er schwerpunktmäßig zur Umsetzung aufsichts- und zivilrechtlicher Anforderungen bezogen auf Kapitalanlageprodukte und deren Vertrieb. Lehrbeauftragter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und Kommentator (u.a. im Schwark/Zimmer).

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Bei der Bestellung von Filmen beachten Sie bitte, dass Seminaraufzeichnungen nur von den freigeschalteten Personen genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt und kann rechtliche Konsequenzen haben. In seltenen Fällen können technische Gründe die Bereitstellung einer Aufzeichnung verhindern. Wir bitten um Ihr Verständnis

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 8 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

Film + Seminardokumentation
799,00 €
25.07.2024
Seminardokumentation als PDF
200,00 €
Ihr Ansprechpartner

Christina Schöning
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihre Dozenten

Dirk Beule
Managing Associate General Counsel Rechtsabteilung
HSBC Continental Europe S.A., Germany


Dr. Kay Rothenhöfer
Director & Senior Counsel Legal PBC/WM
Deutsche Bank AG


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