Das Recht der Künstlichen Intelligenz: Herausforderungen & Risiken

EU-Verordnung: Anwendungsbereich & Zeitplan ● Kl-Systeme: Verbotene, Hochrisiko & General Purpose AI ● Sanktionen ● Best Practice zur KI-Implementierung in der Bank

Die KI-Verordnung zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für Künstliche Intelligenz (KI-Verordnung, AI Act) wurde am 13. März 2024 durch das Europäische Parlament verabschiedet. Mit der KI-Verordnung setzt die EU den Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa. Sie zielt darauf ab, Innovationen zu fördern, gleichzeitig das Vertrauen in KI zu stärken und sicherzustellen, dass diese Technologie in einer Weise genutzt wird, die die Grundrechte und die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger der EU respektiert.

Auch die Banken haben längst die sich ihnen bietenden Möglichkeiten der Künstlichen Intelligenz erkannt, um ihren Kunden noch effizientere und maßgeschneiderte Dienstleistungen anbieten zu können. Zudem reichen die Einsatzmöglichkeiten von KI in der Bankbranche von der Optimierung von Geschäftsprozessen, über ein verbessertes Kundenerlebnis bis hin zu Empfehlungen für die Entscheidungsfindung des Kunden. 

Bereits heute hat der Einsatz von KI und Big Data in den Banken zu zahlreichen Veränderungen im Hinblick auf die Kundenschnittstellen bei dem operativen Geschäftsbereichen und im Risikomanagement geführt. Weitere Potenzial bieten sich zukünftig auch bei der Beschleunigung von Innovationen und bei der Steigerung der Produktivität, denn Produkte und Dienstleistungen können mithilfe von KI schneller, effizienter, kostengünstiger oder moderner gestaltet werden.

Aufgrund des der KI-Verordnung zugrundeliegenden risikobasierten Ansatzes ergeben sich insbesondere bei höheren aus der KI-Nutzung ergebenen Risiken strengere Pflichten. So werden KI-Systeme mit einem inakzeptablen Risiko (wie etwa Social Scoring) gänzlich verboten werden sowie für Hochrisiko-KI-Systeme strenge technische und organisatorische Anforderungen gelten, während Anwendungen mit geringem Risiko lediglich bestimmten Transparenz- und Informationspflichten unterliegen werden.

Die KI-Verordnung wird zwar erst im zweiten Quartal 2024 Inkrafttreten, doch gelten deren Vorgaben unmittelbar ohne Umsetzung in nationales Recht. Grundsätzlich wird es im Anschluss für die Unternehmen eine Umsetzungsfrist von zwei Jahren geben, wobei jedoch die ersten Verbote zu besonders wichtigen Regelungsgebieten bereits 6 Monate nach Inkrafttreten greifen. Schließlich sind die Anforderungen der KI-Verordnung äußerst komplex und umfangreich. Die Erfahrungen mit der Einführung und Umsetzung der DSGVO-Vorgaben haben gezeigt, dass Institute, die erst einige Monate vor der Anwendbarkeit der Vorschriften mit der Umsetzung beginnen, wahrscheinlich Schwierigkeiten haben werden. Somit besteht bereits heute Handlungsbedarf!

Seminarnummer: SE2405042
Interessant für die Bereiche: IT & Orga, Bankrecht

Themen u.a.:

  • Was ist Künstliche Intelligenz?
  • KI-Verordnung: Anwendungsbereich & Zeitplan für die Umsetzung
  • Persönlicher Anwendungsbereich der Kl-Verordnung
  • Risikobasierter Ansatz der KI-Verordnung
  • Verbotene Kl-Systeme
  • Hochrisiko-Kl-Systeme
  • Kl-Systeme für allgemeine Zwecke (General Purpose AI)
  • Welche Sanktionen können auf die Institute zukommen?
  • Kl-Beauftragter und sein Aufgabenbereich
  • KI-Risikofolgenabschätzung
  • Best Practice- Empfehlungen zur KI-Implementierung in der Bank

10:00 - 13:00 Uhr

Baris Cem Batur

Rechtsanwalt
AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Er berät und vertritt Unternehmen in allen Bereichen des Informations-, Kommunikations- und Technologierechts sowohl vor Gericht als auch gegenüber Behörden. Er ist Spezialist im Bereich Regulierung & Implementierung der Vorgaben zur Künstlichen Intelligenz in Unternehmen.

Das Recht der Künstlichen Intelligenz: Herausforderungen & Risiken

EU-KI-Verordnung: Zeitplan & Anwendungsbereich ● KI-Systeme: Verbo-tene, Hochrisiko & General Purpose AI ● Sanktionen ● Best Practice zur Implementierung von KI-Systemen

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
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Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 2 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

28.05.2024
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Christina Schöning
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Baris Cem Batur
Rechtsanwalt
AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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