Die Erfüllung der Anforderungen des § 18 KWG ist komplex. Selbst wenn sich dies nicht unbedingt aus dem originären Wortlaut des Paragrafen direkt erschließt. Vielmehr gibt es diverse Facetten und Möglichkeiten, hier eine Erfüllung zu erreichen. In diesem Seminar werden u. a. die Unterschiede zwischen einer Erst-, laufenden und anlassbezogenen Offenlegung herausgearbeitet. Und ein Eingang der definierten/angeforderten Unterlagen allein, erfüllt die Anforderungen des § 18 KWG noch nicht. Es kommt vielmehr auf die fristgerechte Auswertung an. Doch welche Fristen gelten wann? Und noch wichtiger: Was ist zu beachten, wenn die Anforderungen des § 18 KWG NICHT erfüllt sind?
In diesem Fokus-Seminar finden Sie sowohl die Antworten auf diese Fragen, als auch praxisnahe Tipps für Ihre Prüfungsgestaltung!
16.10.2024 - 23.10.2024
Produktnummer: SE2410038
Notwendige Überlegungen zu § 18 KWG:
- Im Verlauf des Seminars sind 15 Minuten Pause mit eingeplant -
09:30 - 12:30 Uhr
Susanne Praß
Fachrevisor Kredit- und VertriebsrevisionSparkasse Essen
Susanne Praß ist Sparkassenbetriebswirtin und seit 2003 Fachrevisorin in der Abteilung Kredit- und Vertriebsrevision der Sparkasse Essen.
Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.
Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.
Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.
Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.
Online-Veranstaltung mit Zoom.
Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.
Christoph Martinek +49 6221 99898 0 E-Mail: info@FCH-Gruppe.de
Susanne PraßFachrevisor Kredit- und VertriebsrevisionSparkasse Essen
17.10.2024
09:30 bis 12:30 Uhr
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Diese steht in der Woche nach dem Seminartermin zum Download bereit, um die Aktualität zu gewährleisten.
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