Fit für CoRep 2024: Solvenz- & Liquiditätsmeldungen auf dem Prüfstand

Modul 2: neue Meldeanforderungen an Berichtsformate für Eigenmittel, Kreditrisiko, Großkredite, Gegenparteiausfallrisiko und LCR/NSFR • erste Entwürfe zum CRR3-Meldewesen

Die überarbeiteten EBA-Durchführungsstandards „ITS on Supervisory Reporting“ konkretisieren die CRR-Meldepflichten und beinhalten umfangreiche Anforderungen an die Berichterstattung der Institute (Aufsichtsreporting). Die geplanten Neuregelungen orientieren sich am Grundsatz der Proportionalität, so dass für LSI-Institute abgespeckte Berichtsformate gelten. Wesentliche Änderungen im CoRep betreffen die Neuerungen aus der CRR3 in den Bereichen Kreditrisiko, Marktrisiko, CVA und Output-Floor. Weiterhin existieren neue Pflichten zu Liquiditätsmeldungen (u.a. zur Asset Encumbrance) und Erleichterungen für LSI-Institute bei Ermittlung der NSFR. In Ergänzung zu den Meldepflichten sind neue Offenlegungsanforderungen nach CRR 3 zu beachten. Dies stellt das Risikocontrolling an der Schnittstelle zum Rechnungs- und Meldewesen vor Herausforderungen.

Seminarnummer: SE2405005
Interessant für die Bereiche: Revision, Controlling

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Zertifizierter Spezialist Meldewesen (FCH)

13.05.2024 - 16.05.2024

Produktnummer: SE2405003

  • Anpassen der Meldebögen an regulatorische Neuerungen unter Beachtung des aktuellen Datenpunktmodells
  • Neue Meldebögen im Marktrisiko für alternativen IMA-Ansatz • Re-Klassifizierungen zwischen Handels- und Anlagebuch
  • Neue Meldepflichten für Zinsänderungsrisiken (IRRBB) und Credit Spread Risiken (CSRBB) im Bankbuch
  • Neue Schwellenwerte für Korrekturmeldungen sowie Vorgaben nachträglich zu korrigierende Meldungen
  • Ausblick auf CRR 3-Neuregelungen ab 2025: neue Meldewesen- und Offenlegungsvorgaben
  • Erweiterte Liquiditätsanforderungen: Interpretationsspielräume bei Einlagenabflüssen zur LCR-Optimierung • Herausforderungen für Institute mit kleineren Liquiditätspuffern bei starken LCR-Schwankungen
  • Standard- oder vereinfachteNSFR? – Entlastung im Meldewesen gegenüber verschlechterter NSFR-Quote
  • Zur Einbindung der Liquiditätskennzahlen LCR und NSFRin bestehende Stresstests auf Gesamtbankebene
  • Zusätzliche Liquiditätsbeobachtungskennziffern für einen tiefreichenden Einblick ins Finanzierungsprofil
  • Rückabwicklung von Wertpapierpensionsgeschäften („Unwinding“) im Rahmen der Liquiditätssteuerung
  • Verzahnung der normativen/ ökonomischen Risikotragfähigkeit-Sicht im Kontext des ILAAP-Leitfadens
  • Berücksichtigung von Implikationen aus ESG-Risiken im Liquiditätspuffer
  • Mehrfachverwendung der COREP-Daten zur Verbesserung des Reporting, Erhöhung der Datenqualität und Verschlankung der Plausibilisierungsprozesse
  • Mögliche Implikationen für das Liquiditätsregime aus der jüngsten US-Bankenkrise

(dazwischen 15 min. Pause)

10:00 - 13:00 Uhr

Anton Fuchs

RC-Risikocontrolling Liquiditäts- und Marktrisikocontrolling - BSK-RC 32
Berliner Sparkasse

Experte für Liquiditätsrisikosteuerung. Erfahrungen mit LCR, NSFR, ALMM und Entwicklungen im Liquiditätsumfeld (ILAAP).

Stefan Röth

Direktor FS Governance, Risk & Compliance
PricewaterhouseCoopers GmbH

Experte für ausgewiesene Fragen zum aufsichtlichen Meldewesen. Autor von Fachpublikationen.

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
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Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 4 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

14.05.2024
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Frank Sator
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihre Dozenten

Anton Fuchs
RC-Risikocontrolling Liquiditäts- und Marktrisikocontrolling - BSK-RC 32
Berliner Sparkasse


Stefan Röth
Direktor FS Governance, Risk & Compliance
PricewaterhouseCoopers GmbH


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