Fit für CoRep: CRR III-Neuerungen – Konsequenzen für die Banksteuerung

Aktualisierte Reporting-Vorgaben für Output-Floor, Markt-, Kredit-, CVA-, operationelles Risiko, Verschuldungsquote und Übergangsregelung für Engagements in Krypto-Assets

Mit der Finalisierung von Basel III führt die Kapitaladäquanzverordnung CRR III ab 01.01.2025 zu erheblichen Anpassungen/ Änderungen an den Templates zum aufsichtsrechtlichen Meldewesen (CoRep). Die Reporting-Anforderungen aus dem überarbeiteten, technischen Durchführungsstandard on Supervisory Reporting (EU-VO 2024/3117) führen zu neuen Standards zum Output-Floor, Kreditrisiko, Marktrisiko, Kreditbewertungsanpassungs-/CVA-Risiko, operationellem Risiko, Verschuldungsquote sowie einer Übergangsregelung für Reporting über Engagements in Krypto-Assets. Neben Konsequenzen für die Gesamtbanksteuerung hat die Neuordnung der Risikopositionsklassen im Kreditrisikostandardansatz erhebliche Folgen fürs Meldewesen. Dies betrifft wegen der Neuordnung einerseits KSA-Institute und wegen der Einführung des Output-Floors andererseits auch IRBA-Institute.

Seminarnummer: SE2505022
Interessant für die Bereiche: Revision, Controlling

  • CRR III ab 01.01.2025 sowie erster Reporting-Stichtag am 31.03.2025 – verlängerte Abgabefrist für ersten Meldestichtag (entgegen der üblichen Übermittlungsfrist) vom 12.05.2025 auf Ende Juni 2025
  • Output Floor: Untergrenze für Eigenmittelanforderungen von IRBA-Instituten: Anpassung der Templates C02.00-C04.00 für Informationen zum Output Floor • Berichterstattung über Anpassung des Floors in Gruppen-Solvabilitätsvorlage C06.02 • Aktualisierung weiterer Templates (C13.01, C14.01, C34.02)
  • Granularere Behandlung von Kreditrisiko-Exposures im Kreditrisiko-Standardansatz (KSA): detaillierte Aufschlüsslung insb. der neuen Risikogewichte in Bezug auf Immobilienengagements in C02.00, C07.00, C09.01
  • Reduzierte Komplexität und verbesserte Vergleichbarkeit im IRB-Ansatz: u.a. neue Forderungsklassen und detaillierte Anpassungen in Templates C08.01, C08.02 (u.a. neue Regeln für CCF-Umrechnungsfaktoren)
  • Zuordnung von Positionen zum Handelsbuch und Bankbuch: u.a. Beschränkung der Dokumentations- und Überwachungsanforderungen auf ein Template für das Handelsbuch • zusätzliches Template zur Erfassung von Umklassifizierungen zwischen Handels- und Bankbuch sowie verbundenen Eigenmittelanforderungen
  • Operationelles Risiko – Berechnung der Kapitalanforderungen und Risikopositionen mit Business Indicator Komponente (BIC) in C16.01: Zusammensetzung des BIC • Berichterstattung auf Einzel- und konsolidierter Basis • Anpassungen bei Fusionen und Akquisitionen • Verwendung historischer Daten der letzten drei Jahre
  • Übergangsregelung zur aufsichtsrechtlichen Behandlung von Krypto-Assets: Erfassung standardisierter Informationen zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen für Krypto-Assets im neuen Template EU CAE1
  • Leverage Ratio: u.a. Berechnung des Risikopositionswerts von außerbilanziellen Posten – Einführung einer Zeile für Konversionsfaktor (CCF) von 40% ins Reporting • neue Erfassung von Ausschlüssen aus Gesamtexposure-Messung • Änderungen im Kreditrisikorahmen (u.a. Anpassung von Kreditumrechnungsfaktoren)
  • Weitere Anpassung an Templates und Anweisungen zur Verlustdeckung bei notleidenden Exposures NPE LC: Änderungen zum neuen Zeitplan für NPE-Risikovorsorge • Wegfall der IFRS9-Übergangsbestimmungen
  • Herausforderungen an der Schnittstelle Risikocontrolling/ Meldewesen: Auswirkungen des Output Floor mit/ ohne Übergangsregelungen – Meldung desselben Geschäftsdatensatzes mit unterschiedlichen Parametern • künftig angepasste Validierungsregeln, ein verändertes Datenpunktmodell und neue XBRL-Taxanomien
  • Herausforderungen an die Gesamtbanksteuerung: zeitnahe Anpassung der IT-Systeme und der operativen (Melde-)Prozesse zur Überwachung der RWA und Kapitalquoten nach neuen CRR III-Regeln seit 2025

(dazwischen 15 min. Pause)

10:00 - 13:00 Uhr

Sandra Schmolz

Finanzcontrolling
VR Bank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG

Vormals Managing Consultant bei RFC-Professionals im Bereich Risiko und Regulatorik tätig. Autorin von Fachpublikationen.

Stefan Röth

Direktor FS Governance, Risk & Compliance
PricewaterhouseCoopers GmbH

Ausgewiesener Experte für bankenaufsichtliche Fragestellungen (u.a. zu Meldewesen, CRR, CRD und Basel). Autor zahlreicher Fachpublikationen.

Auf der Zielgeraden zur Finalisierung der CRR III-Umsetzung

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Thomas Gerlach

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