GwG, BaFin AuA, KWG: Zwingende Basics für Geldwäsche-Beauftragte

Die Rolle des GwB • Grundlagen AML/CFT: Mindestanforderungen und (aufsichts)rechtliche Vorgaben - GwG, BaFin AuA etc. • Typologien und Methoden • KYC-Prozess & Co.

Jeder Geldwäschebeauftragte benötigt für die korrekte Ausübung seiner Tätigkeit Grundkenntnisse der Säulen der Geldwäscheprävention und der gesetzlichen, sowie der aufsichtsrechtlichen Regelungen. Gerade für Einsteiger bzw. Wiedereinsteiger im GW-Bereich ist besonders herausfordernd, aus den gesetzlichen Anforderungen die einzuleitenden Maßnahmen zu identifizieren. Im ersten Modul werden den Teilnehmern die Grundkenntnisse zur Geldwäscheprävention vermittelt und in die aufsichtskonforme Umsetzung der Sicherungsmaßnahmen eingeführt.  

Seminarnummer: SE2405018
Interessant für die Bereiche: Compliance

Mit diesem und weiteren Seminaren können Sie auch ein Zertifikat erwerben,
alle Infos finden Sie hier:

Zertifizierter Geldwäschebeauftragter (FCH)

13.05.2024 - 17.05.2024

Produktnummer: SE2405009

Die Rolle des Geldwäschebeauftragten

  • Einordnung: Die drei Verteidigungslinien
  • Governance – Die Verortung, Aufbau- und Ablauforganisation

Grundlagen der Geldwäschebekämpfung und Terrorismusfinanzierung:

  • Der Ursprung des Begriffs „Geldwäsche“, Grundzüge des GwG
  • Verständnis des drei Phasenmodells der Geldwäsche zur frühzeitigen Prävention
  • Gezielte Geldwäschebekämpfung anhand der etablierten Typologien und Methode
  • Nationale und internationale Geldwäschebekämpfungsstellen (FIU und FATF)

Einführung in das nationale und internationale gesetzliche Regelwerk sowie in die Regelungen der BaFin AuAs

  • GwG-Systematik und Inhalte verstehen, um gesetzliche Pflichten aufsichtssicher nachzukommen
  • Praktische Umsetzung der Regelungen aus den BaFin AuAs
  • Wesentliche Inhalte der aktuellen EU-Geldwäscherichtlinie
  • EU AML Package
  • Aktuelle Rechtsprechungen
    Die Gestaltung eines Kundenannahmeprozesses zur Umsetzung von KYC (Know Your Customer) 

    Tom Wesener

    Leiter Arbeitsgruppe Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung
    Deutsche Bundesbank

    Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

    Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

    Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

    Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
    Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

    Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

    Bei der Bestellung von Filmen beachten Sie bitte, dass Seminaraufzeichnungen nur von den freigeschalteten Personen genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt und kann rechtliche Konsequenzen haben. In seltenen Fällen können technische Gründe die Bereitstellung einer Aufzeichnung verhindern. Wir bitten um Ihr Verständnis

    Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 4 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

    Online-Veranstaltung mit Zoom.

    Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
    Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

    Film + Seminardokumentation
    399,00 €
    13.05.2024
    Seminardokumentation als PDF
    150,00 €
    Ihr Ansprechpartner

    Marc Stränger
    +49 6221 99898 0
    E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

    Ihr Dozent

    Tom Wesener
    Leiter Arbeitsgruppe Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung
    Deutsche Bundesbank

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