IKT-Drittdienstleister-Verträge rechtssicher & DORA konform gestalten!

DORA-Anforderungen • IKT-Drittdienstleister • IKT-Drittparteienrisikomanagement • Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten vs. Mindestvertragsinhalte • wichige Praxistipps

DORA verlangt von einer Vielzahl an Finanzdienstleistern ein umfassendes Risikomanagement bei der Einbindung von IKT-Drittanbietern. Über ein Drittparteienrisikomanagement soll die Einbindung von Vertragspartnern abgesichert werden. Es müssen Überwachungsmaßnahmen vor und bei Vertragsabschluss, während der Leistungserfüllung, bei Vertragsbeendigung und der Phase nach Vertragsbeendigung erfüllt werden. Hier stellen sich rechtliche Herausforderungen im Rahmen der Vertragsgestaltung mit Drittanbietern.

Das Seminar behandelt die rechtlichen Anforderungen und aktuellen Herausforderungen bei der praktischen Umsetzung des Drittparteienrisikomanagement und richtet sich an Mitarbeitenden aus den Bereichen IT, IT-Sicherheit, Recht, Auslagerungsmanagement sowie Revision.

 

Seminarnummer: SE2407025
Interessant für die Bereiche: IT & Orga, Bankrecht

Programmauszug:

  • IKT-Drittparteienrisikomanagement
    • DORA im Überblick
    • IKT-Drittdienstleister und Dienstleistungen
    • Kritische Dienstleister
    • kritische oder wichtige Dienstleistungen/Funktionen
    • Prinzipien des Drittparteienrisikomanagements
    • Besonderheiten hinsichtlich des Notfallmanagements
  • Vertragliche Vereinbarungen mit IKT-Drittdienstleistern
    • Allgemeine Anforderungen an die Vertragsgestaltung und den Vertragsschluss
    • Mindestanforderungen vertragliche Vereinbarungen
    • Erweiterte und zusätzliche Mindestvertragsinhalte
    • Vertragsklauseln zur Dienstleistungskette​
  • Praxistipps
    • für interne Leit-/und Richtlinien, inkl. Implementierung der Meldung an Behörden – welche Meldung und welche Behörde? Oder
    • für die Gestaltung der Leit-/und Richtlinien
    • für die Implementierung des Prozesses zur Sicherstellung der Meldung an Behörde

10:00 - 13:00 Uhr

Christopher Beindorff

Rechtsanwalt/ Fachanwalt IT-Recht
AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Er ist seit 20 Jahren als Rechtsanwalt tätig, 11 Jahre davon als Fachanwalt für IT-Recht. Zu seinen Tätigkeits-Schwerpunkten gehört das IT-Vertragsrecht, das Datenschutzrecht und die Umsetzung regulatorischer Vorgaben im IT-Recht mit dem Focus auf Cybersicherheit.

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Bei der Bestellung von Filmen beachten Sie bitte, dass Seminaraufzeichnungen nur von den freigeschalteten Personen genutzt werden dürfen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt und kann rechtliche Konsequenzen haben. In seltenen Fällen können technische Gründe die Bereitstellung einer Aufzeichnung verhindern. Wir bitten um Ihr Verständnis

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 4 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

Film + Seminardokumentation
399,00 €
23.07.2024
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Christina Schöning
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Christopher Beindorff
Rechtsanwalt/ Fachanwalt IT-Recht
AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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