Nicht-finanzielle Nachhaltigkeitsberichterstattung über ESG-Risiken

Herausfordernde MaRisk 8.0-Vorgaben • Offenlegung von ESG-Risikoinformationen • Angaben im Lagebericht • Reporting zur Übertragung von ESG-Kennzahlen in die Banksteuerung

Nachhaltigkeit als Bestandteil des Geschäftsmodells beschäftigt sowohl Banken und Kunden als auch die Aufsicht. Dies führt zu regulatorischen Anforderungen an nachhaltige Finanzwirtschaft aus Säule 1 bis 3 und Rechnungslegung. Darunter fallen neue Vorgaben für die Erstellung, Prüfung und Offenlegung von ESG-Themen, die auf der Taxonomie-VO und CSRD-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aufsetzen sowie die Berichterstattung über immaterielle Ressourcen. Das führt auch zu neuen ESG-Angaben im Lagebericht. Da (LSI-) Institute neuartige ESG-Informationen offenlegen müssen, stellt sich die Frage, welche Kennzahlen (KPIs) zur Überwachung (Reporting) und Steuerung des ESG-Portfolio(-Risiko) geeignet sind. Das erfordert den Aufbau institutsspezifischer Prozesse zur Erhebung und prüfungsfesten Dokumentation von Taxonomie- und ESG-Themen.

Seminarnummer: SE2503017
Interessant für die Bereiche: Vorstand & Aufsichtsrat, Controlling

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Zertifizierter Nachhaltigkeitsbeauftragter Kreditwirtschaft (FCH)

17.03.2025 - 20.03.2025

Produktnummer: SE2503013

  • Auswirkungen von Nachhaltigkeit (Sustainable Finance) auf die Institute sowie Wirkung der Institute auf ESG (Umwelt, Soziales & Unternehmensführung) – Praxistipps zur Erstellung einer neuen Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Aktueller Umsetzungsstand der CSRD in deutsches Recht und Standardsetzung durch deutsche (IDW) und internationale Standardsetzer – Wie stellt sich der deutsche prüfende Berufsstand derzeit auf?
  • Weiterer Fahrplan zur Umsetzung nachhaltiger Finanzwirtschaft in den kommenden Jahren (u.a. Prüfung)
  • Erweiterung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (auf LSI-Institute) durch CSRD-Richtlinie – zum Umfang nicht-finanzieller Berichtspflichten
  • Neue Kennzahlen (Green Asset Ratio) und Angaben • neue ESG-Berichtspflichten im Lagebericht • (neue) Berichterstattung über immaterielle Ressourcen
  • Pflicht zur Digitalisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung • Herausforderungen durch neue technische Berichtsformate und XBRL-Taxonomie – Wissensaufbau, IT-Landschaft und prüfungssichere Prozesse
  • Erstmalige Prüfung der nicht-finanziellen Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil des Lageberichts durch Wirtschaftsprüfer: Prüfungsinhalte, Prüfungsstandards und Prüfungsurteil
  • Anforderungen an die ESG-Risikoberichterstattung nach BaFin-Merkblatt und MaRisk 8.0: (quantitativer) ESG-Überblick im Gesamtrisikobericht für Geschäftsleitung • Langfristwirkungen auf Geschäftsmodell, Strategie und Risikoprofil kommentieren durch Rückgriff auf Szenarien, Heat Maps und Sektor-Aufrisse
  • Aufbau eines ESG-Reporting zur Überführung von ESG-Kennzahlen in die Banksteuerung: Wesentlichkeitsbestimmung von ESG-Reportingpflichten und -indikatoren • Prozess zur Datenerhebung/-verarbeitung errichten • ESG-Berichterstattung in die Prozesslandschaft und schriftlich fixierte Ordnung integrieren

(dazwischen 15 min. Pause)

10:00 - 13:00 Uhr

M.A. Matthias Peil

Leiter Gesamtbanksteuerung
Kreissparkasse Gelnhausen

Vormals Leiter der Internen Revision; bis 2019 Wirtschaftsprüfer bei PwC. Tätigkeitsschwerpunkte: u.a. Steuerungs-, Bilanzierungsthemen und Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Detaillierte Anforderungen und Umsetzung der CSRD in Kreditinstituten

Wie Banken die neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten erfüllen können

ESG-Risiken erkennen und bewerten: Neue Ansätze in der Risikoinventur

Die Integration von Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken in die Risikoinventur gewinnt an Bedeutung. Banken müssen ESG-Risiken systematisch erfassen und managen

Dr. Daniel Baumgarten

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

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Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 4 CPE-Punkte und 1 Ethik CPE-Punkt als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

20.03.2025
10:00 - 13:00 Uhr
Online
469,00 €
Film + Seminardokumentation
469,00 €
Ihr Ansprechpartner

Frank Sator
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

M.A. Matthias Peil
Leiter Gesamtbanksteuerung
Kreissparkasse Gelnhausen

Termin

20.03.2025

10:00 bis 13:00 Uhr

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