Wirksam bestellte Kreditsicherheiten sind elementar, um das Risiko eines Komplettausfalls zu reduzieren und aufsichtsrechtliche Vorgaben zu erfüllen. Neben Grundpfandrechten spielen Mobiliarsicherheiten hierbei eine wichtige Rolle. Doch eine rechtssichere Vereinbarung dieser Sicherheiten erfordert ein auf die jeweilige Sicherheitenart spezialisiertes Fachwissen.
In diesem Seminar erfahren Sie, welche rechtlichen Fallstricke es bei Bürgschaft, Zession, Sicherungsübereignung sowie der Verpfändung besonders zu beachten gilt und wie man diese Fallstricke in der Praxis sicher umschifft!
Fallstricke bei der Sicherheitenbestellung
Sittenwidrigkeit von Bürgschaften und Schuldbeitritt
Global-, Einzel- und Mantelzession
Raum-, Einzel- und Mantelsicherungsübereignung
Verpfändung von Rechten und Forderungen
09:30 - 12:30 Uhr
Dr. Thomas Kamm
Justitiar, Rechtsanwalt Münchener Hypothekenbank eG
Rechtsanwalt & Senior Legal Counsel in der Rechtsabteilung einer dt. Groß- sowie einer renommierten Immobilienbank. Schwerpunkte: Kredit-/Kreditsicherungsrecht & Sanierungs-/Insolvenzrecht aus Bankensicht. Dozent & (Mit-)Autor zahlreicher Fachpublikationen, u.a. zweier Kommentare zum Insolvenzrecht.
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Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.
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Dr. Thomas KammJustitiar, RechtsanwaltMünchener Hypothekenbank eG
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