Sittenwidrigkeit, Zweckerklärung & AGB-Thematik bei Bürgschaften

Praxisrelevante Rechtsprechung • Sittenwidrigkeit von Bürgschaft & Mithaftung • Unwirksamkeit bei weiter Zweckerklärung • Problematik bei Freigabe weiterer Sicherheiten

Um die aufsichtliche Anforderungen an das Management der hereingenommenen Sicherheiten zu erfüllen, ist eine hohe Fachkenntnis notwendig. Neben der ordentlichen Bestellung und Bewertung stellt auch die laufende Überwachung der Kreditsicherheiten jedes Kreditinstitut eine Herausforderung dar!

Das zweite Modul "Sittenwidrigkeit, Zweckerklärung & AGB-Thematik bei Bürgschaften" widmet sich intensiv der Sicherheit "Bürgschaft" und mit ihr einhergehender Herausforderungen. 

Seminarnummer: SE2504015
Interessant für die Bereiche: Kreditgeschäft & Immobilienfinanzierung, Bankrecht

Mit diesem und weiteren Seminaren können Sie auch ein Zertifikat erwerben,
alle Infos finden Sie hier:

Zertifizierter Kreditsicherheiten-Spezialist (FCH)

07.04.2025 - 11.04.2025

Produktnummer: SE2504019

Kerninhalte des Seminars sind:

  • Zweckerklärung und Akzessorietät
    • Weitgehende Unwirksamkeit der weiten Zweckerklärung: Ausnahmen
    • Probleme bei der engen Zweckerklärung
  • Verbraucher-Bürgschaften
    • Erfordernis für Widerrufsbelehrungen, VVI & Co.?
    • Umgang mit aktueller Rechtsprechung zu Verbraucherbürgschaften
  • Sittenwidrigkeit von Bürgschaften und Mithaftungen
    • Sittenwidrigkeit wegen krasser finanzieller Überforderung, u.a. Schutz vor Vermögensverlagerungen – Umsetzung in der Bankpraxis
    • (Mit-)Darlehensnehmer ↔ Bürge ↔ „nur“ Mithaftender, u.a. Schuldbeitritt als Alternative zur sittenwidrigen Bürgschaft?
  • Zeitliche Begrenzung von Bürgschaften, u.a. gesetzliche Anforderungen, Inanspruchnahmemöglichkeit 
  • Freigabe anderer Sicherheiten
  • Widerrufbarkeit von Garantieverträgen, BGH-Urteil vom 26.07.2022
  • Zahlreiche Praxisbeispiele und Handlungsempfehlungen für die Kreditsicherheiten-Praxis

Am Ende der Seminarreihe erhalten die Zertifikats-Teilnehmer Kontrollfragen und bei erfolgreicher Beantwortung ein FCH-Zertifikat als dokumentierten Qualifizierungsnachweis. 

Bei Einzelbuchungen von Modulen erhalten die Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat.

09:30 - 12:30 Uhr

Michael Fischer

Rechtsanwalt Abteilungsdirektor Sicherheiten
DZ BANK AG

Zuständig für Grundsatz-, Prozess- & Rechtsfragen bei der Sicherheitenbearbeitung/-prüfung sowie Umsetzung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Verantwortlich für die Begleitung der diesbzgl. aufsichtsrechtlichen Prüfungen der Bundesbank/EZB. Langjährige Referententätigkeit und Autor.

BGH-Urteil vom 19.11.24 zur Verjährung von Rückforderungsansprüchen

XI. Senat wendet die Drei-Jahres-Lösung aus dem Energievertragsrecht nicht auf das Bankrecht an – es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist

Prof. Dr. Roman Jordans

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 3 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

08.04.2025
09:30 - 12:30 Uhr
Online
469,00 €
Film + Seminardokumentation
469,00 €
Ihr Ansprechpartner

Kristin Viereck
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Michael Fischer
Rechtsanwalt Abteilungsdirektor Sicherheiten
DZ BANK AG

Termin

08.04.2025

09:30 bis 12:30 Uhr

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