Subdienstleister, IKT & DORA: Risiken erkennen, bewerten & überwachen

Vorgaben Aufsicht & DORA • Häufige Mängel • Risikoanalyse & Überwachungskonzept anpassen • kritische Dienstleister & IKT-Risiken identifizieren & einstufen • Meldepflicht

Mit DORA wurden die Anforderungen an das Risikomanagement von Auslagerungen und Subdienstleistern erheblich verschärft. Banken müssen sicherstellen, dass IKT-Dienstleistungen korrekt bewertet, Risiken systematisch erfasst und Dienstleisterketten lückenlos überwacht werden. Fehleinschätzungen bei der Kritikalität oder unzureichende Kontrollmechanismen können zu aufsichtsrechtlichen Feststellungen und Haftungsrisiken führen. Besonders die neuen Anforderungen an die Dokumentation, Meldepflichten und Gesamthaftung stellen viele Institute vor Herausforderungen. Wer Prüfungsfeststellungen vermeiden und die Compliance sicherstellen will, muss die regulatorischen Vorgaben konsequent umsetzen.

Seminarnummer: SE2507009
Interessant für die Bereiche: Revision, IT & Orga

DORA verschärft die Anforderungen – höhere Dokumentationspflichten, strengere Meldeanforderungen und eine lückenlose Überwachung der gesamten Dienstleisterkette sind notwendig! Setzen Sie die Vorgaben praxisnah und revisionssicher um!

Seminarinhalte:

Überblick über die Anforderungen an das Risikomanagement der Subdienstleister

  • Strengere Vorgaben durch DORA. Die Mindestanforderungen aus dem RTS zur Unterauftragsvergabe sind erheblich gestiegen – eine Anpassung der Risikomanagementprozesse ist daher dringend notwendig geworden.
  • Häufige Mängel bei der Risikoanalyse. Unterschätzte Risiken bei der Risikoanalyse von Subdienstleistern und fehlende Steuerungsmechanismen führen regelmäßig zu Prüfungsfeststellungen.
  • Vertragliche Kontrollrechte allein reichen nicht aus. Ohne ein belastbares Überwachungskonzept bleiben zentrale Risiken unerkannt und regulatorische Anforderungen unerfüllt.
  • Steigende Sanktionen bei Nichteinhaltung. Finanzinstitute müssen nachweisen, dass ihre Prozesse den aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen – doch wie gelingt eine revisionssichere Umsetzung?

Materialitätsbewertung von IKT-Dienstleistungen – DORA fordert eine höhere Granularität

  • Ableitung der Kritikalität der IKT-Dienstleistungen. Die Materialität der IKT-Dienstleistungen muss präzise für kritische bzw. wichtige Funktionen ermittelt werden.
  • Konsistente Bewertung erforderlich. Kritische Dienstleistungen müssen im gesamten Drittparteienrisikomanagement, der Informationssicherheit und dem Business Continuity Management durchgängig erfasst werden.
  • Fehleinschätzungen mit gravierenden Folgen. Eine falsche Einstufung einzelner IT-Dienstleistungen kann zentrale Geschäftsprozesse gefährden – eine Überbewertung hingegen unnötige Ressourcen binden.
  • Vertragsgestaltung mit IKT-Drittdienstleister. IKT-Prüffeldstrategie muss in die IT-Prüfungsstrategie integriert werden und es MUSS eine eigene Risikogewichtung der DORA Themen erfolgen 

Identifikation kritischer Subdienstleister

  • Fehlende Transparenz in der Dienstleisterkette. Ohne eine vollständige Erfassung aller Beteiligten bleibt die Compliance mit DORA lückenhaft
  • Fehlende Vererbung der Kritikalität auf Subdienstleister. Die Bewertung der Materialität der IKT-Dienstleistungen muss auch auf Ebene der Subdienstleister klar dokumentiert und für Dritte nachvollziehbar sein.
  • Wachsende Anforderungen an die Dokumentation. Eine unzureichende Analyse oder fehlerhafte Nachweise können die Gesamtbewertung des IKT-Risikos erheblich beeinträchtigen.

Überwachung der Dienstleisterkette

  • Vertragliche Mindestanforderungen sind zu beachten. Der aktuelle Entwurf des RTS zur Unterauftragsvergabe definiert verbindliche vertragliche Mindestanforderungen – eine Nichtbeachtung führt zu Feststellungen.
  • Materielle Änderungen müssen analysiert werden. Informationspflichten sind sicherzustellen und jede Veränderung muss auf ihre Auswirkungen und Risiken hin geprüft werden.
  • Gesamthaftung für Mängel in der Kette. Banken tragen die Verantwortung über mehrere Stufen hinweg – eine unzureichende Kontrolle kann weitreichende Haftungsrisiken mit sich bringen.
  • Vertragliche Kontrollrechte sind nicht genug. Ohne ein strukturiertes und kontinuierliches Überwachungsmodell bleiben kritische Risiken unerkannt
  • Strengere Meldepflichten bei IKT-Vorfällen. Wer muss wann welche Vorfälle melden – und welche Konsequenzen drohen bei Versäumnissen? Ein funktionierendes Meldekonzept muss implementiert werden.

13:30 - 16:30 Uhr

Barbara Hugo-Dilworth

Head of Outsourcing Management & IAM Unternehmensentwicklung
IKB Deutsche Industriebank AG

Hohe Fachexpertise im Auslagerungsmanagement

Christian Elsässer

Bundesbankamtsrat Kompetenzzentrum IT-Risiken in der HV Sachsen und Thüringen
Deutsche Bundesbank

Kompetenzzentrum IT-Risiken Deutsche Bundesbank

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02.07.2025
13:30 - 16:30 Uhr
Online
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Film + Seminardokumentation
499,00 €

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