Teilungsversteigerung: Strategien für Grundschuldgläubiger

Gesetzliche Grundlagen & Verfahrensgrundsätze • Taktiken für Grundschuldgläubiger • Fallstricke, z. B. bei bestehenbleibenden Grundschulden & Finanzierung des Meistgebot

Eine Teilungsversteigerung dient der „Aufhebung einer Gemeinschaft“. Vor allem in Scheidungsfällen, bei Erbstreitigkeiten oder Streitigkeiten innerhalb einer (e)GbR bleibt oftmals nur diese Ultima Ratio.

Damit sind auch Kreditinstitute als Grundschuldgläubiger in einem nicht zu unterschätzenden rechtlichen und wirtschaftlichen Umfang betroffen. Vor allem dann, wenn die Grundschuld nicht mehr voll valutiert und somit auch Rückgewähransprüche zu beachten sind. Und was ist zu beachten, wenn die Grundschuld nicht auf allen Miteigentumsanteilen lastet?

Die relevanten Informationen über das rechtlich richtige Vorgehen erhalten Sie in diesem Seminar!

Seminarnummer: SE2505045
Interessant für die Bereiche: Kreditgeschäft & Immobilienfinanzierung, Bankrecht

Wesentliche gesetzliche Grundlagen sowie Verfahrensgrundsätze des gerichtlichen Teilungsversteigerungsverfahrens

  • Zweck und praktische Bedeutung der Teilungsversteigerung
  • Relevante Grundlagen und daraus resultierende Besonderheiten/Fallstricke für Grundschuldgläubiger
  • Überblick Verfahrensgrundsätze: Formalien sowie beteiligte Parteien und deren Rolle

Pfändung des Auseinandersetzungsanspruchs / Antragsrechte / einstweilige Einstellung & Vollstreckungsschutz

  • Pfändung und/oder Zwangssicherungshypothek: Strategische Überlegungen zur Verbesserung der Ausgangslage
  • mögliche Antragsberechtigte / notwendige Voraussetzungen zur Antragsstellung
  • Möglichkeiten für eine einstweilige Einstellung & Vollstreckungsschutz

Geringstes Gebot und dessen Tragweite

  • Stolperstein "bestehenbleibende Rechte": Auswirkungen auf eine mögliche Verteilung & Gefahren für die Kreditvergabe
  • Ausgleichsbeträge: rechtliche Hintergründe sowie Auswirkungen auf die Vorgehensweise

Vorbereitung des ZV-Termins

  • strategisch notwendige Überlegungen im Vorfeld des Termins: Optimierung der Vorgehensweise auf Basis der (Rest-)Valuta
  • Knackpunkte und Fallstricke zur Vorbereitung des Versteigerungstermins, des Verteilungstermins und der Erlösverteilung

Ablösung (bestehengebliebene) Grundschuld

  • Freie Grundschuldteile: Wer ist der Berechtigte?
  • Rolle des Erstehers und Einflussmöglichkeiten des Kreditinstituts bei Nichtzahlung/-ablösung
  • Rechtsprechung des BGH zu Grundschuldzinsen
  • korrekter Umgang mit verbleibenden Überschüssen

Verhalten des Gläubigers im Verteilungstermin

  • Erfolgsmaximierung: Strategien in Abhängigkeit des Erlöses/der Grundschuldvaluta
  • Erlösverteilung und Eigentümeranspruch

Finanzierung des Erwerbs

  • durch einen früheren Miteigentümer
  • durch Bestellung einer neuen Grundschuld

09:30 - 13:00 Uhr

Joachim Jünke

Diplom-Rechtspfleger mit langjähriger Dozentenerfahrung

Bis 1984 bei einem Amtsgericht, 1984 – 2021 Stadtsparkasse Düsseldorf, Leitung des Bereichs Sanierung, Kreditabwicklung und Pfändungsbearbeitung.Seit 1988 Seminare zum Grundschuld- und Erbrecht, zum Mobiliar- und Immobiliarzwangsvollstreckungsrecht sowie zur Pfändungsbearbeitung/P-Konto.

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
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Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 3 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

13.05.2025
09:30 - 13:00 Uhr
Online
449,00 €
Film + Seminardokumentation
449,00 €

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Ihr Ansprechpartner

Kristin Viereck
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Joachim Jünke
Diplom-Rechtspfleger mit langjähriger Dozentenerfahrung

Termin

13.05.2025

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