VerbraucherKreditRecht 2024: VerbrKrRiLi & BGH-/ EuGH-Rechtsprechung

Aktuelles zur VerbrKrRiLi-Reform (Informationspflichten, Kreditwürdigkeitsprüfung) • Aktuelle Rechtsprechung • Aktuelles zur Kreditvertragsgestaltung, z.B. Kombi-Verträge

Die Reform der Verbraucherkreditrichtlinie mit den neuen Anforderungen in der Kreditwerbung und verschärfte Kreditwürdigkeitsprüfungen erfordern die Implementierung von präzise Kreditprozesse, um Risiken zu minimieren, die aufgrund des engen Zeitplans der Reform von den Banken frühzeitig vorbereitet werden sollten.

In der Rechtsprechung stehen Pflichtangaben in Kreditverträgen im Fokus, deren Fehlen erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen haben. Die Berechnung von Verzugszinsen und Vorfälligkeitsentschädigungen bergen immer wieder Unsicherheiten. Zudem stellen die Unterscheidung zwischen Verbrauchern und Unternehmern sowie neue Regelungen zu Entgelten weitere Herausforderungen in der Praxis dar.

Dieses Seminarangebot richtet sich an Bankjuristen, Kreditmitarbeitenden und Revisoren.

Seminarnummer: SE2410045
Interessant für die Bereiche: Kreditgeschäft & Immobilienfinanzierung, Bankrecht

Programmauszug:

  • Verschärfungen für das Kreditgeschäft aus der neuen Verbraucherkreditrichtlinie 
    • Erhöhte rechtliche Anforderungen bei der Werbung für Kreditprodukte
    • Einhaltung der umfangreicheren (vorvertraglichen) Informationspflichten zur Vermeidung der weitreichenden Sanktionen bei fehlerhaften/fehlenden Angaben
    • Verschärfte Kreditwürdigkeitsprüfung: Neue Kriterien beachten und (Kreditrückzahlungs-)Risiken aus unzureichender Prüfung vermeiden
    • Voraussichtlicher Zeitplan und für Banken relevante, um rechtzeitig die internen Prozesse etc. umzustellen. 
  • Herausforderungen aufgrund der aktuellen Verbraucherkreditrechtsprechung 
    • Erhöhte Anforderungen zu den Pflichtangaben: Zwingende Informationen kennen, um drohende rechtliche Konsequenzen zu vermeiden
    • Relevanzkriterium: Wie wird die Bedeutung von Angaben bewertet und welche Schwierigkeiten ergeben sich daraus für Kreditgeber?
    • Vermeidung von rechtlichen Probleme beim Widerruf nach Beendigung und Rückabwicklung von Kreditverträgen
    • Welche Rolle spielen Schlichtungsstellen in der aktuellen Rechtsprechung?
    • Vermeidung drohender Risiken aufgrund von Ungenauigkeiten bei den Angaben zum Verzugszinssatz
    • VFE: Wie detailliert muss die Berechnungsmethode angegeben werden?
    • Verbrauchereigenschaft vs. Unternehmer: In welchen Fälle ist die Klarstellung erforderlich und welche Abgrenzungskriterien gibt es?
    • Entgelte, insbesondere zum Errechnen der VFE: Welche Regelungen sind „erlaubt“?
  • Aktuelle Fragen zur Gestaltung von Kreditverträgen 
    • Kombi-Verträge und Risiko-Restkreditversicherung: Welche neuen Wartezeiten gelten und welche Risiken bestehen für Kreditgeber und -nehmer?
    • Rechtssichere Gestaltung von Zinsanpassungsklauseln bei Überziehungskrediten unter Beachtung möglicher rechtlicher Fallstricke

10:00 - 13:00 Uhr

Tilman Hölldampf

Rechtsanwalt
Thümmel, Schütze & Partner Rechtsanwälte

Sein Schwerpunkt liegt in der Beratung und anwaltlichen Vertretung u.a. von Banken und Sparkassen zu allen Fragen rund um die Fallstricke im Kreditrecht. Er ist auch langjähriger erfahrener Referent und Autor von Publikationen zum Kreditrecht, u.a., regelmäßig im FCH Banken-Times SPEZIAL Bankrecht.

Peter Freckmann

Syndikusrechtsanwalt Bereich Recht & Compliance

Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt mit langjährigem Tätigkeitsschwerpunkt im (Verbraucher-)Kredit- und Kreditsicherungsrecht (speziell zur Grundschuld), langjähriger Referent und Autor bei FCH

Aktuelles BGH-Urteil zur Berücksichtigung von Negativzinsen bei VFE

Auswirkungen der aktuellen Rechtsprechung zur Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen auf Banken (BGH-Urteil vom 12.03.2024 – Az. IX ZR 159/23)

Laetitia Corbisez

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
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Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 4 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
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Film + Seminardokumentation
399,00 €
16.10.2024
Seminardokumentation als PDF
150,00 €
Ihr Ansprechpartner

Christina Schöning
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihre Dozenten

Tilman Hölldampf
Rechtsanwalt
Thümmel, Schütze & Partner Rechtsanwälte


Peter Freckmann
Syndikusrechtsanwalt Bereich Recht & Compliance


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