Verlustfreie Bewertung des Zinsbuchs: Fallstricke & Umsetzungshinweise

Vermeidung von Drohverlustrückstellungen nach BFA 3 sowie von Abzügen im Rahmen der Risikotragfähigkeit • konsistente Ermittlung des erwarteten Verwaltungskostenbarwerts

In Zeiten unsicherer Zinsentwicklungen gerät das Zinsbuch sowohl periodisch über das Bewertungsergebnis als auch barwertig in Bezug auf zu bildende Drohverlustrückstellungen nach IDW BFA 3 unter Druck. Infolge der barwertigen Sichtweise schützt auch eine Umwidmung in das Anlagevermögen nicht vor einer Belastung in der GuV durch die Drohverlustrückstellung. Methodisch wird häufig aufgrund ehemals ausreichender Reserven auf veraltete Verfahren abgestellt. Dies führt insb. beim Verwaltungskostenbarwert zu einer deutlichen Überzeichnung des Risikos. Seit dem historisch starken Zinsanstieg 2023 und der Neuevaluation des BFA 3 durch die (LSI-) Institute ist das Thema verstärkt Teil von Prüfungs-, Revisionsgesprächen und Jahresabschluss geworden. Der Seminarleiter greift Auslegungsfragen und Umsetzungsprobleme auf und stellt sie zur Diskussion.

Seminarnummer: SE2503022
Interessant für die Bereiche: Revision, Controlling

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Zertifizierter Spezialist Zinsrisikomanagement (FCH)

17.03.2025 - 20.03.2025

Produktnummer: SE2503018

  • Bankenaufsichtlicher und organisatorischer Hintergrund: Welcher bereichsübergreifende Workflow (Risikocontrolling, Melde- und Rechnungswesen) ist zu berücksichtigen? • Welche Anforderungen ergeben sich im Rahmen der FINREP-Meldung und des Jahresabschlusses?
  • Auswirkungen volatiler Zinsen auf das Zinsbuch in der normativen und ökonomischen Risikotragfähigkeit-Perspektive: in welchem Turnus ist BFA 3 zu ermitteln? • Umwidmung ins Anlagevermögen als Lösung?
  • Anforderungen nach IDW RS BFA 3Plausible Abgrenzung der relevanten Bestandteile des Zinsbuches
  • Zusammensetzung der primären Abzugs- und Ergänzungsposten: u.a. Verwaltungskosten, Risikokosten, Provisionserträge/-aufwendungen, Zinsabgrenzungen, Pauschalwertberichtigungen, Derivate des Zinsbuchs
  • Praxisnahe, sachgerechte Ermittlung des Verwaltungskostenbarwerts: Unterschiede zwischen Bestands- und Neugeschäft • Herleitung einer institutsbezogenen KostenquoteHöhe des Verwaltungskostenbarwerts – Erfahrungen aus Prüfungsgesprächen • BFA in der Risikotragfähigkeit?
  • Konsistente Festlegung der Verwaltungskosten- und Provisionsquote: Erfassen der Erträge aus Zahlungs- und Giroverkehr • Berücksichtigung von Overheadkosten
  • Sachgerechte Ermittlung des Barwerts der Refinanzierungslücke: methodischer Hintergrund • Vergleich der verschiedenen Refinanzierungskurven • Auswirkungen auf verlustfreie Bewertung
  • Fachliche Beurteilung der Nutzung der Finanzierungswirkung von Eigenkapital gemäß Tz. 39 BFA 3 bei der Ermittlung der Refinanzierungslücke
  • Schnittstellen des IDW RS BFA 3 zur Risikotragfähigkeit: Überleitungsrechnung für die Abzugsposition Kostenbarwert in ökonomischer Sicht • Erfassung in Kapitalplanung, adversen Szenarien und Stresstests
  • Umschichtungen auf Passivseite: Auswirkungen auf die Höhe der stillen Reserve gemäß BFA 3 • Stabilität von Mischungsverhältnissen • Berücksichtigung im Rahmen der Konditionspolitik

(dazwischen 15 min. Pause)

14:00 - 17:00 Uhr

Frank Neumann

Leiter Risikosteuerung und Compliance
Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen

Vormals viele Jahre in der Gesamtbanksteuerung und im Risikocontrolling der Sparkasse Bodensee tätig. Autor von Fachbeiträgen.

Der Zugang zum Seminar erfolgt über Ihren persönlichen Nutzerbereich in MeinFCH. Informationen zum Zugang und eine Anleitung erhalten Sie spätestens eine Woche vor dem Seminar. Ihre Teilnahmebestätigung und die Seminardokumentation als PDF finden Sie ebenfalls unter MeinFCH.

Bei der Anmeldung gewähren wir ab dem zweiten Teilnehmer aus dem demselben Haus bei gemeinsamer Anmeldung in derselben Buchung einen Rabatt von 20%.

Sie erhalten nach Eingang der Anmeldung Ihre Anmeldebestätigung/Rechnung. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung.

Eine Stornierung Ihrer Anmeldung ist nicht möglich. Eine kostenfreie Vertretung durch Ersatzteilnehmer beim gebuchten Termin dagegen schon. Der Name des Ersatzteilnehmers muss dem Veranstalter jedoch spätestens vor Seminarbeginn mitgeteilt werden. Wir weisen darauf hin, dass „Teilnahmen“ von anderen als den gebuchten Teilnehmern nicht gestattet sind und Schadensersatzansprüche des Veranstalters auslösen.
Beachten Sie außerdem, dass bereitgestellte Aufzeichnungen unserer Seminare nur von den Personen genutzt werden dürfen, die für die Nutzung freigeschaltet wurden. Die Weitergabe von Aufzeichnungen kann Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

Bei Absage durch den Veranstalter wird das volle Seminarentgelt erstattet. Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche. Änderungen des Programms aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor.

Durch die Teilnahme am Seminar erhalten Sie 4 CPE-Punkte als Weiterbildungsnachweis für Ihre Zertifizierung.

Online-Veranstaltung mit Zoom.

Zoom wurde zuletzt im September 2024 mit zwei IT-Sicherheitskennzeichen des BSI ausgezeichnet. Maßgeblich für die Kennzeichnung von Videokonferenzdiensten ist die DIN SPEC 27008. Diese gibt Mindestanforderungen vor - etwa zu Accountschutz, Update- und Schwachstellenmanagement, Authentisierungsmechanismen, Transparenz, sicherem Rechenzentrumsbetrieb und weiteren Funktionen wie aktuellen Verschlüsselungstechnologien und Kontrolle während der Videokonferenz darüber, wer auf welche Weise zugeschaltet ist.
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Seminar eine E-Mail mit einer Anleitung. Der Zugang erfolgt über MeinFCH.

20.03.2025
14:00 - 17:00 Uhr
Online
469,00 €
Film + Seminardokumentation
469,00 €
Ihr Ansprechpartner

Frank Sator
+49 6221 99898 0
E-Mail: info@FCH-Gruppe.de

Ihr Dozent

Frank Neumann
Leiter Risikosteuerung und Compliance
Hohenzollerische Landesbank Kreissparkasse Sigmaringen

Termin

20.03.2025

14:00 bis 17:00 Uhr

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